Faszination Schusswaffen
Autor: Robert Huger
Bad Kissingen, Dienstag, 18. August 2015
2316 Menschen besitzen heuer im Landkreis Bad Kissingen eine waffenrechtliche Erlaubnis. Die Aufbewahrung der Waffen wird regelmäßig kontrolliert. Doch nicht so oft wie eigentlich geplant.
Vor sechs Jahren sind im Landkreis Bad Kissingen mehr als 600 Schusswaffen zu Polizei und Landratsamt gebracht worden. Im Zuge einer umgangssprachlich Amnestie genannten Aktion konnten Waffen sowie Munition, die Privatpersonen ohne Genehmigung besaßen, straffrei abgegeben werden. Auslöser der bayernweiten Amnestie war der Amoklauf im baden-württembergischen Winnenden.
Weniger Schusswaffen
Derzeit besitzen im Landkreis 2316 Menschen eine waffenrechtliche Erlaubnis. Vergleichszahlen zu 2009 gibt es nicht. Im vergangenen Jahr verzeichnete das Landratsamt 196 Ein- gegenüber 109 Austrägen für das Schusswaffenregister. Steigt also die Anzahl der Waffenbesitzer? Auch wenn die Zahlen das vermuten lassen, ist das langfristig nicht der Fall: "Tendenziell ist festzustellen, dass die Zahl der
Waffenbesitzer langsam aber stetig abnimmt", sagt Klaus Plescher, Sachgebietsleiter für Sicherheit und Ordnung beim Landratsamt. Das rühre daher, dass Altbesitzer nach der aktuellen Rechtslage die Waffen nicht ohne Weiteres weitervererben dürfen. Die Erben müssen die Waffen abgeben oder blockieren lassen. "Die Kosten für das Blockieren übersteigen aber oft den Wert der Waffen", erläutert Plescher.
Hunderte Kontrollen
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Schusswaffen ist wichtig. Mitarbeiter des Landratsamtes führten 2014 286 Kontrollen durch. Dabei gab es 28 Beanstandungen, die eine Verwarnung oder eine sofortige Abstellung zur Folge hatten. Nur einmal wurde ein Bußgeld ausgesprochen. Angesetzt waren allerdings 534 Kontrollversuche.
Dass nicht alle Versuche gelingen, hat einen einfachen Grund: "Wir kommen grundsätzlich unangemeldet", sagt Plescher, "entsprechend stehen wir auch oft vor verschlossenen Türen." Ist der Besitzer zu Hause, werden Waffen- und Munitions aufbewahrung geprüft und die Waffendaten abgeglichen. 2015 sind bisher 105 Kontrollen (bei 222 Versuchen) durchgeführt worden.
Das Image der Waffenliebhaber
Über den Sinn einer Amnestie lässt sich streiten. "Das ist nichts Verkehrtes", sagt Büchsenmacher Frank Henneberger aus Münnerstadt. Einen Menschen mit krimineller Energie werde es aber wohl nicht dazu bringen, seine Waffe abzugeben. Waffenliebhaber haben in der Öffentlichkeit oft einen schweren Stand. Woher rührt das? Büchsenmacher Henneberger glaubt, dass das schlechte Image der Waffenliebhaber mit der Berichterstattung bei Verbrechen zusammenhängt: "Ein Waffennarr wird immer gleich mit einem psychisch kranken Menschen gleichgesetzt", sagt er. Dabei seien Schusswaffen im Prinzip ein Hobby wie jedes andere auch.
Das Hauptgeschäft des Büchsenmachers sind Reparaturen aller Art und die Herstellung von Zielfernrohrmontageteilen. Zur Zeit sind Optiken für eine schnelle Zielerfasssung auf kurze Distanzen gefragt. Die meisten Kunden kommen aber nicht aus dem Landkreis, sondern aus ganz Deutschland. Dabei profitiert das Geschäft sicher auch von den Waffenliebhabern und Sammlern. Doch was macht die Faszination Schusswaffen aus?
Kein Kommentar
Auf Nachfrage halten sich ein Sportschütze, ein Waffensammler und ein Waffenhändler bedeckt.
Niemand möchte sich zu dem Thema äußern, da vielleicht etwas falsch ausgelegt werden könnte. Auch Ulrich Falk vom Bund Deutscher Sportschützen äußert sich nur vorsichtig: "Eine bestehende Faszination an Schusswaffen und ein schlechtes Image von Waffenliebhabern sind nicht Gegenstand unseres Tätigwerdens." Er verweist auf die Begeisterung für den sportlichen Wettkampf.
Falk weiß, dass es bald wieder eine Amnestie geben wird. "Im März 2015 hat das Bundesministerium des Inneren angekündigt, eine neuerliche Strafverzichtsregelung für die Abgabe nicht genehmigter Waffen und Waffenteile anzustreben", sagt er. Diese soll auch den korrekten Umgang mit der Munition und den Transport der Schusswaffen zur Abgabestelle miteinbeziehen. Falk möchte sich jedoch nicht dazu äußern, inwiefern eine solche Amnestie sinnvoll ist: "Da kein Zusammenhang der beabsichtigten Maßnahme mit dem legalen Schießsport besteht, liegt hierzu keine Meinung vor."