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Ex-Steigenberger: Geländer, Säule und Wappen unter Schutz


Autor: Ralf Ruppert

Bad Kissingen, Donnerstag, 13. November 2014

Im ehemaligen Kurhaushotel werden einige Bauteile ausgebaut. Auch das frühere Staatswappen auf dem Dach wird gesichert.
Dieses Treppengeländer im ehemaligen Steigenberger muss laut Landesamt für Denkmalpflege gesichert werden. Foto: Ingenieurbüro Baumann


Das Kurhaushotel als Ganzes steht zwar nicht unter Denkmalschutz, aber einzelne Bauteile müssen beim derzeit laufenden Abriss erhalten werden: "Es geht um drei Säulen im Speisesaal, von denen aber nur eine zu sichern ist, und ein Treppengeländer", bestätigte Mario Selzer von der Stadtverwaltung, dass es Auflagen für den Abriss gibt.

Die Stadt ist in ihrem Zuständigkeitsbereich gleichzeitig Untere Denkmalschutzbehörde und hat deshalb Auflagen für den Abriss des Ensembles direkt neben dem Kurpark gemacht. Zudem muss das alte, bis 1923 gültige Staatswappen auf dem Dach gesichert und eingelagert werden.
"Das historische Wappen auf dem Hoteldach mit den beiden Löwen wird in der Kurgärtnerei, die Säule und die Geländeteile in der Unteren Saline eingelagert", berichtete Ludwig Weichselbaumer, Stellvertretender Geschäftsführer der "Immobilien Freistaat Bayern" (IMBY) auf Nachfrage, und: "Über eine spätere Verwendung dieser Teile wird zu gegebener Zeit in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege entschieden werden." Ob die Bauteile vielleicht sogar an Ort und Stelle im Rahmen eines möglichen Hotel-Neubaus eingeplant werden müssen, sei noch völlig offen. Weichselbaumer stellt zudem klar, dass durch den Ausbau keine zeitliche Verzögerung beim Abriss zu erwarten sei. Der Zeitplan bis Ende März sei also nicht in Gefahr.
"Die abzunehmenden beziehungsweise auszubauenden Teile stammen jeweils aus den Jahren 1881/1882, der Bauzeit des Gebäudes (Neurenaissancestil)", berichtet Weichselbaumer weiter. Über die Künstler oder Handwerker sei allerdings nichts bekannt, auch nicht beim Landesamt für Denkmalpflege.
In Bad Kissingen wird auch immer wieder behauptet, dass unter der Verblendung auch Teile der Fassade in Richtung Kurpark denkmalgeschützt sein könnten. Davon sei bei der IMBY nichts bekannt, betont Weichselbaumer: "Daher ist für den Abbruch keine besondere Vorgehensweise vorgesehen." Fest stehe lediglich, dass der "Neumann-Flügels" unter Denkmalschutz steht und daher erhalten wird.