Es gab kaum Einwände
Autor: Stefan Geiger
Oerlenbach, Mittwoch, 18. November 2015
Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplan. Nach Auffassung des Gremiums passen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände.
Das Projekt Windkraft WK 43 Nord biegt auf die Zielgerade ein: Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplan mit einigen Anpassungen, die bei der öffentlichen Auslegung eingegangen waren. Das Konzept wird Ende November/Anfang Dezember nochmals zur Einsicht präsentiert, ehe für die drei Windräder die endgültige Genehmigung angestrebt wird.
Die Zone WK 43 umfasste zunächst sechs Energieanlagen westlich der B 19 beziehungsweise der Schwarzen Pfütze, die die Energieallianz Bayern als Bauherr realisieren möchte. Drei der Anlagen liegen auf Eltingshäuser Gemarkung. Hier bestehen noch naturschutzrechtliche Fragen, so dass dieser Part bei der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) ausgeklammert wurde. Für die drei Räder auf Rottershäuser Gemarkung ging es im Gemeinderat um den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung. Er wurde aus dem Flächennutzngsplan entwickelt und den Behörden zugestellt. Außerdem hatten die Bürger die Möglichkeit, die Planung einzusehen.
Mehr als 40 Träger öffentlicher Belange konnten sich äußern. Der Großteil gab entweder keine Stellungnahme ab oder stimmte dem Konzept zu. Die Stadt Bad Kissingen monierte aus ihrer Sicht den zu geringen Abstand zur nächsten Wohnbebauung. Ein Rad sei nah des Hauses am Schießplatz. Der Gemeinderat sah dies anders, seiner Meinung nach passen die gesetzlichen Mindestabstände und die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes ging ebenfalls auf die Entfernungen ein und regte an, die Standorte zu überprüfen. Ein größerer Abstand zu Wohngebäuden würde mögliche Abschaltzeiten reduzieren und so die Wirtschaftlichkeit erhöhen.
Rückbaubürgschaft
Dem Wunsch der Unteren Naturschutzbehörde trägt die Gemeinde Rechnung, indem mit der Energieallianz Bayern eine Rückbaubürgschaft nach Ablauf der Energiegewinnung vereinbart wird. Kompensationsflächen beziehungsweise Ausgleichszahlungen obliegen dem Bauherrn. Nicht mehr benötigte Waldwege werden zurückgebaut und aufgeforstet. Vogelschutzmaßnahmen werden mit dem Vorsitzenden der BN-Kreisgruppe, Dieter Fünfstück, abgestimmt. Nistkästen werden versetzt, Bäume durch Fledermausexperten beurteilt. Bei einer Rodung, die mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen ist, wird ein Fachmann dabei sein.Mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt wurden im Oktober potenzielle Quartierbäume für Vögel kontrolliert. Vorabfällungen waren nicht nötig. Weitere Prüfungen folgen. Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Fällungen werden bei Bedarf termingerecht beantragt. Die Eingriffe in den Waldbestand werden so weit wie möglich minimiert. Bannwald mit herausragenden Funktionen für Erholung, Schutz und biologischer Vielfalt ist nicht betroffen. Das Amt für Landwirtschaft erteilte Rodungserlaubnis. Der Abschluss wird dem Amt mitgeteilt. Der Verlust an Wald ist so gering wie möglich zu halten. Ersatzaufforstungen beziehungsweise Verbesserungen bestehender Nadelholzstrukturen sind Aufgaben der Energieallianz.
Ausgleichskonzept
Der Verlust landwirtschaftlicher Flächen wird - wie der Bayerische Bauernverband anregte - im Ausgleichskonzept berücksichtigt. Weitgehend werden bestehende Wege für Zufahrten genutzt. Der Vorhabensträger wird vertraglich verpflichtet, nach Abschluss temporär benötigte Wege und Ackerflächen herzurichten. Ebenso ist er zuständig, die von der Jagdgenossenschaft Eltingshausen geltend gemachten Wertminderungen zu regeln.Wie schon zur FNP-Änderung verwies ein Bürger auf zu starke Eingriffe in Natur und Umwelt. Der Gemeinderat bestätigte seine Haltung, die Maßnahmen im Zuge der Gewinnung erneuerbarer Energien einzuordnen und die Auswirkungen vertreten zu können.
Am Ende stimmten die Räte dem Bebauungsplan zu, um das weitere Procedere zum Abschluss zu bringen.