Druckartikel: Drogenkonsum schon von Jugend an

Drogenkonsum schon von Jugend an


Autor: Sigismund von Dobschütz

Bad Kissingen, Freitag, 10. Dezember 2021

Wegen Drogenhandel und Waffenbesitz stand ein 21-Jähriger vor Gericht. Wegen der positiven Prognose wurden 21 Monate Freiheitsstrafe unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.
Schon als Jugendlicher nahm ein 21-Jähriger Drogen. Jetzt stand er wegen Drogenhandel und Waffenbesitzes in Bad Kissingen vor dem Schöffengericht.


Drogen in nicht unerheblicher Menge unerlaubt besessen und damit Handel getrieben zu haben, lautete ein Vorwurf gegen den 21-jährigen Angeklagten, der sich jetzt vor dem Bad Kissinger Schöffengericht zu verantworten hatte. Erschwerend kam der Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes hinzu. Nach vierstündiger Verhandlung wurde der junge Mann, der seine Taten als noch 18-Jähriger begangen hatte, nach dem Jugendstrafrecht zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung mit zusätzlichen Auflagen verurteilt.

In der Sache waren sich Staatsanwalt und Verteidiger prinzipiell einig, nur in der Bewertung einzelner Punkte wichen sie in ihren Plädoyers voneinander ab. Zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte die ihm zur Last gelegten vier Tatbestände gestanden und der Einziehung aller bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Gegenstände wie Laminiergerät, Feinwaage, Butterfly-Messer, Elektroschockgerät und Teleskopschlagstock zugestimmt.

Schon als Jugendlicher habe er Drogen konsumiert, gab der Angeklagte zu, zum Zeitpunkt der Straftaten sogar acht Gramm pro Tag, weshalb alle bei ihm gefundenen Drogen nur zum eigenen Konsum bestimmt waren. Sein Verteidiger widersprach deshalb dem Vorwurf, sein Mandant habe "zeitweise größere Mengen an Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf" vorgehalten, um - wie in einem der vier Fälle ihm konkret vorgehalten wurde - "im Kellerraum des elterlichen Anwesens Betäubungsmittelgeschäfte abzuwickeln". Auch die im anderen Fall von der Polizei in einem Rucksack gefundenen 1,15 Kilogramm Marihuana seien nur Vorratshaltung für den Eigenverbrauch gewesen, zumal das Marihuana gar nicht verkauft worden sei. "Allenfalls handelte es sich um eine Weitergabe zum Einkaufs- oder Freundschaftspreis an einige Kumpel", interpretierte es der Verteidiger. Zudem bezweifelte er, dass der beschlagnahmte Teleskopschlagstock tatsächlich im Sinne des Gesetzes eine Waffe ist.

Inzwischen Cannabis vom Arzt

Vom Richter nach seiner heutigen Situation befragt, bestätigte der Angeklagte die Einnahme von ärztlich verschriebenen Cannabis-Tabletten. Seit einem Jahr besucht er die Drogenberatung der Caritas, und auf eigenen Antrag wurde ihm von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bereits eine mehrwöchige stationäre Therapie ab Januar genehmigt. Nach einer ersten abgebrochenen Ausbildung und mehreren Gelegenheitsjobs hat er Angeklagte im September 2020 eine neue Ausbildung begonnen.

Ein Gutachter hatte bei dem 21-Jährigen "keine Hinweise auf eine verminderte Steuerungsfähigkeit" bei seinen Taten, aber eine "nur bedingte Kontrollfähigkeit beim Konsum von Betäubungsmitteln" erkannt. Um von der Drogenabhängigkeit loszukommen, sei eine stationäre körperliche Therapie gefolgt von einer psychosomatischen Therapie notwendig.

Die Vertreterin des Jugendamts, die den Angeklagten aus früheren Verfahren kannte, bescheinigte dem inzwischen 21-Jährigen eine reifliche Verzögerung, aber in jüngerer Zeit eine Wandlung zum Positiven: War er ihr gegenüber früher immer verschlossen, "ist er jetzt offen, hat ein Ziel vor Augen, möchte Vorarbeiter werden und keinen Stress mehr mit dem Gericht". Die "deutlich positive Prognose" und seine Bereitschaft zur Therapie erlaube eine Strafaussetzung zur Bewährung, verbunden mit einem Drogenscreening.

Alle Anklagepunkte sah der Staatsanwalt mit einzelnen Abstrichen im Wesentlichen durch die Verhandlung bestätigt. Nach Abwägung aller negativen, vor allem aber positiven Gesichtspunkte beantragte er nach Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung, verbunden mit der Auflage einer Entziehungskur.

Der Verteidiger widersprach zwar nicht, hob aber das Geständnis seines Mandanten hervor, erinnerte an dessen freiwillige Entscheidung zur Therapie sowie den vom Jugendamt bestätigten Wandel zum Positiven. "Es kommt nicht auf den damaligen Zeitpunkt an, sondern auf den heutigen."

Nach einstündiger Beratung folgte das Schöffengericht trotz Differenzierung in einzelnen Punkten dem Antrag des Staatsanwalts. Die Strafe von einem Jahr und neun Monaten wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Schuldig sei der 21-Jährige in zwei Fällen wegen unerlaubten Besitzes und Abgabe von Betäubungsmitteln, unerlaubten Handels in zwei Fällen und unerlaubten Besitzes von Waffen (Butterfly-Messer und Elektroschocker). Der Teleskopschlagstock wurde nicht als Waffe gewertet. Richter: "Es ist nicht verboten, sein Wohnzimmer mit einem Schlagstock zu dekorieren."

Zur Anwendung des Jugendstrafrechts berief sich das Gericht vor allem auf die Reifeverzögerung des Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten. Positiv seien sein Geständnis und seine Aussagen vor Gericht gewesen. "Sie haben auf uns einen guten Eindruck gemacht." Als Auflage wurde dem jungen Mann für ein Jahr jeglicher Konsum von Betäubungsmitteln untersagt mit Ausnahme ärztlich verordneter, verbunden mit einem Drogenscreening. Zudem muss er binnen drei Monaten eine stationäre Therapie aufnehmen.