Drogenkonsum schon von Jugend an
Autor: Sigismund von Dobschütz
Bad Kissingen, Freitag, 10. Dezember 2021
Wegen Drogenhandel und Waffenbesitz stand ein 21-Jähriger vor Gericht. Wegen der positiven Prognose wurden 21 Monate Freiheitsstrafe unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.
Drogen in nicht unerheblicher Menge unerlaubt besessen und damit Handel getrieben zu haben, lautete ein Vorwurf gegen den 21-jährigen Angeklagten, der sich jetzt vor dem Bad Kissinger Schöffengericht zu verantworten hatte. Erschwerend kam der Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes hinzu. Nach vierstündiger Verhandlung wurde der junge Mann, der seine Taten als noch 18-Jähriger begangen hatte, nach dem Jugendstrafrecht zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung mit zusätzlichen Auflagen verurteilt.
In der Sache waren sich Staatsanwalt und Verteidiger prinzipiell einig, nur in der Bewertung einzelner Punkte wichen sie in ihren Plädoyers voneinander ab. Zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte die ihm zur Last gelegten vier Tatbestände gestanden und der Einziehung aller bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Gegenstände wie Laminiergerät, Feinwaage, Butterfly-Messer, Elektroschockgerät und Teleskopschlagstock zugestimmt.
Schon als Jugendlicher habe er Drogen konsumiert, gab der Angeklagte zu, zum Zeitpunkt der Straftaten sogar acht Gramm pro Tag, weshalb alle bei ihm gefundenen Drogen nur zum eigenen Konsum bestimmt waren. Sein Verteidiger widersprach deshalb dem Vorwurf, sein Mandant habe "zeitweise größere Mengen an Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf" vorgehalten, um - wie in einem der vier Fälle ihm konkret vorgehalten wurde - "im Kellerraum des elterlichen Anwesens Betäubungsmittelgeschäfte abzuwickeln". Auch die im anderen Fall von der Polizei in einem Rucksack gefundenen 1,15 Kilogramm Marihuana seien nur Vorratshaltung für den Eigenverbrauch gewesen, zumal das Marihuana gar nicht verkauft worden sei. "Allenfalls handelte es sich um eine Weitergabe zum Einkaufs- oder Freundschaftspreis an einige Kumpel", interpretierte es der Verteidiger. Zudem bezweifelte er, dass der beschlagnahmte Teleskopschlagstock tatsächlich im Sinne des Gesetzes eine Waffe ist.
Inzwischen Cannabis vom Arzt
Vom Richter nach seiner heutigen Situation befragt, bestätigte der Angeklagte die Einnahme von ärztlich verschriebenen Cannabis-Tabletten. Seit einem Jahr besucht er die Drogenberatung der Caritas, und auf eigenen Antrag wurde ihm von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bereits eine mehrwöchige stationäre Therapie ab Januar genehmigt. Nach einer ersten abgebrochenen Ausbildung und mehreren Gelegenheitsjobs hat er Angeklagte im September 2020 eine neue Ausbildung begonnen.
Ein Gutachter hatte bei dem 21-Jährigen "keine Hinweise auf eine verminderte Steuerungsfähigkeit" bei seinen Taten, aber eine "nur bedingte Kontrollfähigkeit beim Konsum von Betäubungsmitteln" erkannt. Um von der Drogenabhängigkeit loszukommen, sei eine stationäre körperliche Therapie gefolgt von einer psychosomatischen Therapie notwendig.
Die Vertreterin des Jugendamts, die den Angeklagten aus früheren Verfahren kannte, bescheinigte dem inzwischen 21-Jährigen eine reifliche Verzögerung, aber in jüngerer Zeit eine Wandlung zum Positiven: War er ihr gegenüber früher immer verschlossen, "ist er jetzt offen, hat ein Ziel vor Augen, möchte Vorarbeiter werden und keinen Stress mehr mit dem Gericht". Die "deutlich positive Prognose" und seine Bereitschaft zur Therapie erlaube eine Strafaussetzung zur Bewährung, verbunden mit einem Drogenscreening.
Alle Anklagepunkte sah der Staatsanwalt mit einzelnen Abstrichen im Wesentlichen durch die Verhandlung bestätigt. Nach Abwägung aller negativen, vor allem aber positiven Gesichtspunkte beantragte er nach Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung, verbunden mit der Auflage einer Entziehungskur.