Druckartikel: Die Schüsse hatten Konsequenzen

Die Schüsse hatten Konsequenzen


Autor: Sigismund von Dobschütz

Bad Kissingen, Montag, 03. Mai 2021

Im vergangenen Jahr hatten ein 23-Jähriger und ein 19-Jähriger im Bad Kissinger Luitpoldpark eine Schreckschusspistole benutzt. Deshalb standen sie nun vor dem Bad Kissinger Amtsgericht.
Wegen Schüssen aus einer Schreckschusspistole, wurde die Polizei in Nürnberg von Anwohnern gerufen. Ein 37-Jähriger hatte offenbar " Langeweile.


Wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe wurde ein arbeitsloser 23-Jähriger zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Seinem erst 19-jährigen Freund, der noch Auszubildender ist, wurde nach Jugendstrafrecht eine Geldbuße von 600 Euro zugunsten des Tierheims Wannigsmühle auferlegt. Zudem müssen beide, die ihr Urteil noch im Gerichtssaal annahmen, die Kosten der Verhandlung tragen.

Die Staatsanwaltschaft warf beiden Angeklagten vor, in einer Sommernacht des Vorjahres im Luitpoldpark gemeinsam mit einem Dritten, dessen Verfahren zuvor abgetrennt worden war, aus einer Schreckschusspistole jeweils einen Schuss abgegeben zu haben, ohne im Besitz eines Waffenscheins gewesen zu sein.

Diese Schüsse alarmierten Anwohner, die sofort die Polizei verständigten. Die Polizisten nahmen den Tätern die Waffe ab, während der dritte Kumpel den Wortwechsel mit seinem Handy auf Video aufzeichnete. Da nicht die beiden Angeklagten die Videoaufzeichnung zu verantworten hatten, wie im Verfahren schnell festgestellt wurde, konnte der vom Staatsanwalt zu Verhandlungsbeginn zusätzlich genannte Straftatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unberücksichtigt bleiben.

Kleinlaut und reumütig

Sie hätten beim Spaziergang durch den Luitpoldpark "eine Gruppe dunkelhäutiger Jugendlicher" getroffen, die mit der Waffe herumgespielt hätten, sagte der 23-jährige vor Gericht aus. Auch hätten sie beide, zu diesem Zeitpunkt bereits stark alkoholisiert, die Waffe in die Hand genommen und jeweils einen Schuss abgegeben. Er entschuldigte sich für diese Tat: "Es war doch nur Spaß."

Der 19-Jährige bestätigte diese Aussage und schloss sich der Entschuldigung an. Beide gaben sich kleinlaut und reumütig, doch waren sie bereits aus früheren Fällen dem Gericht bekannt.

Der Ältere war sogar erst eine Woche zuvor wegen politischer Hetze verurteilt worden. Dieses Urteil wurde allerdings nicht in die Urteilsfindung einbezogen, da es noch nicht rechtskräftig war.

Als der Staatsanwalts dem 23-Jährigen deshalb vorhielt, er sei bereits "zweimal wegen politischer Delikte aufgefallen", erwiderte dieser, er interessiere sich nicht für Politik, habe nichts gegen Ausländer und wohne momentan bei seinem afrikanisch-stämmigen Kumpel. Er wolle jetzt einen Schlussstrich ziehen, sein Leben neu ordnen und endlich seine Gesellenprüfung machen.

Drei Vorstrafen

Der als Zeuge geladene Polizist sagte aus, zum Zeitpunkt der Tat seien keine anderen Jugendlichen in der Nähe gewesen. Auch auf den Videoaufnahmen war keine Gruppe Dunkelhäutiger zu sehen. Daraus folgerte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, dass die Pistole einem der Angeklagten oder ihrem Kumpel gehörte und sie diese keinesfalls von Dritten erhalten hatten. Doch sei diese Frage juristisch unerheblich. Den Vorwurf des vorsätzlichen Führens einer Schusswaffe sah er durch das Geständnis der Angeklagten bestätigt.

Der 23-Jährige habe sich in der Verhandlung von politischer Hetze "halbwegs glaubhaft distanziert", was trotz seiner drei nicht einschlägigen Vorstrafen im politischen und im Gewaltbereich zu seinen Gunsten gewertet werden konnte. Zudem habe der Angeklagte vor Gericht Reue gezeigt. Deshalb sei eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Euro ausreichend.

Für den 19-Jährigen, der in der Verhandlung kaum etwas gesagt hatte, hielt der Staatsanwalt nach Jugendstrafrecht eine Geldauflage von 600 Euro für angemessen, "um auf den Angeklagten einzuwirken".

Da beide Angeklagte auf einen Verteidiger verzichtet hatten, kam die Richterin gleich zum Urteil. Sie verurteilte den Älteren nach Erwachsenenstrafrecht zur Geldstrafe von 60 Tagessätzen entsprechend 1200 Euro und den Jüngeren zur Geldauflage von 600 Euro. "Sie waren mal wieder stark betrunken", wandte sie sich in ihrer Urteilsbegründung an den 23-Jährigen.

"Die Räuberpistole von den dunkelhäutigen Männern nehme ich Ihnen nicht ab." In jedem Fall sei der zur Last gelegte Tatbestand erfüllt. Das Verhalten der Angeklagten nannte sie ein "typisch jugendlich-männliches Machtgehabe". Deutschland habe zu Recht ein sehr strenges Waffengesetz, klärte die Richterin die zwei jungen Männer auf. Deshalb sei der Besitz eines Waffenscheins zwingend und nur für Erwachsene erlaubt.

Straftaten mit Waffen hätten in vergangenen Jahren zugenommen. Sie erinnerte an Amokläufe in Schulen sowie Überfälle auf Jobcenter und Gerichte.

Bei der Urteilsfindung für den 23-Jährigen reichte die Spanne von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe, da er bereits viermal vor Gericht stand. Wegen des Geständnisses und gezeigter Reue blieb es bei der Geldstrafe. Beim Jüngeren war Jugendstrafe fällig "mit einer empfindlichen Geldauflage". Sollte er nicht rechtzeitig zahlen, drohe ihm Ungehorsamsarrest, warnte ihn die Richterin.