Druckartikel: Die Natur soll zugänglich bleiben

Die Natur soll zugänglich bleiben


Autor: Ralf Ruppert

Bad Kissingen, Freitag, 12. Juli 2013

Von Golf-Abschlag bis Radweg: Die Regierung von Unterfranken arbeitet bis in die Nacht, um möglichst viele Einwände in die endgültige Verordnung einzuarbeiten.
Der Dreiecksfelsen unterhalb der so genannten Todeskurve ist ein schönes Flecklein Erde. Kein Wunder, dass geplant ist, den gegenüberliegenden Hang als Kernzone mit unter Naturschutz zu stellen. Trotzdem soll die Natur allerdings erlebbar bleiben. Fotos: Ralf Ruppert


Wer derzeit die Mitarbeiter der Umwelt-Abteilung der Regierung von Unterfranken erreichen will, sollte viel Geduld mitbringen. "Über uns sind zig Stellungnahmen hereingebrochen, die zum Teil in Nacht- und Wochenendschichten gesichtet werden", bittet Abteilungsleiter Betram Eidel um Verständnis für die Situation. Und: "Wir arbeiten intensiv an Lösungen für jeden einzelnen Fall." Bei mehr als 50 Einzelflächen ist das nicht ganz einfach.

Sachverstand vor Ort gefragt

"Die Regierung von Unterfranken überprüft vor Auslegung des Entwurfs einer Naturschutzgebietsverordnung die Stimmigkeit des zugrundeliegenden Konzepts mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln", erläutert Johannes Hardenacke, Pressesprecher der Regierung von Unterfranken, das Verfahren. Einwände der Städte, Märkte und Gemeinden sowie der Bürger im Landkreis Bad Kissingen seien also absolut erwünscht: "Es ist gerade Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens, vor Erlass der endgültigen Verordnung daneben auch den gesamten Sachverstand von Kommunen und Trägern öffentlicher Belange sowie lokale Erkenntnisse und Betroffenheiten von Privaten zusammen zu tragen."

Zuletzt hatte der Bad Kissinger Stadtrat seine Entscheidung für eine Erweiterung des Biosphärenreservats zurückgestellt: Selbst Oberbürgermeister Kay Blankenburg (SPD) sah noch Gesprächsbedarf. Dass die Zeit drängt und für den 31. Juli bereits der Festakt für die Erweiterung terminiert wurde, änderte daran nichts: Die Räte fühlten sich eher unter Druck gesetzt, als zu einer Entscheidung motiviert. Am 24. Juli soll es erneut einen Anlauf geben.

Die Regierung von Unterfranken hat nun auf Anfrage Einwände der Stadt Bad Kissingen beantwortet: "Die dem Verordnungsentwurf zu Grunde gelegten Kernzonenflächen - so auch die beidseits der B 287 liegenden Teilflächen - entsprechen den naturschutzfachlich an Kernzonen zu stellenden Anforderungen", lautet die grundlegende Meinung der Fachbehörde. "Die Radwegeproblematik ist der Regierung von Unterfranken bewusst.

Daher wird im Rahmen der Naturschutzgebietsverordnung an einer Lösung gearbeitet, die dem Bau eines Radweges nicht entgegensteht." Benutzung und Unterhalt des bestehenden Radweges auf der östlichen Saale-Seite würden durch die Naturschutzgebietsverordnung nicht in Frage gestellt. Und: "Ein Ausbau des bestehenden Radweges wäre auf Basis einer entsprechenden Befreiung grundsätzlich möglich", heißt es eindeutig von der Regierung von Unterfranken.

Auch Golfer atmen auf, sie dürfen weiter Flächen im Staatsforst jenseits des Radweges nutzen: "Auch für die beiden Abschläge des Golfplatzes wird im Rahmen der Naturschutzgebietsverordnung eine Regelung getroffen, die den uneingeschränkten Betrieb des Golfplatzes weiterhin ermöglicht."