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Die Fußgängerzone als Parkplatz


Autor: Markus Klein

Bad Kissingen, Donnerstag, 14. Januar 2016

Die Fußgänger-Zone in Bad Kissingen wird oft häufiger befahren als erlaubt. Auch regelwidriges Parken ist nicht selten. Was ist eigentlich erlaubt, wie kontrollieren Stadt und Polizei die Regeln und wie hoch sind die Bußgelder?
Die Fußgängerzone an einem Dienstag um 11.15 Uhr Eigentlich dürfte kein Lieferverkehr mehr fahren oder halten.  Foto: Paul Ziegler


Eine "Fußgänger-Zone" im Wortsinn ist sie oft nicht: Viele Kraftfahrer ignorieren das Durchfahrverbot oder parken gar mitten in der Stadt. Der Lieferverkehr hält die offiziellen Zeiten von 6 bis 10 Uhr (11 Uhr für Paket-Zusteller) teilweise nicht ein. Beschwerden über rücksichtslose Fahrradfahrer gehen ebenfalls regelmäßig bei der Polizei ein. 1#googleAds#100x100 Zudem nutzen viele Pkw-Fahrer den Teil der Fußgänger-Zone zwischen Prinzregentenstraße und Untere Marktstraße als Abkürzung.
Polizei und Stadtverwaltung kontrollieren nach Möglichkeit und verhängen Bußgelder, wenn Verstöße gegen diese Regelungen begangen werden. "Beschwerden kommen nicht besonders häufig, aber regelmäßig", sagt Lothar Manger von der Polizei Bad Kissingen.
Die meisten beschweren sich über die "Abkürzer" durch die Ludwigsstraße und über rücksichtlose Fahrradfahrer. Fakt ist: In der Fußgängerzone müssen Fahrradfahrer absteigen. Ein bis zwei solcher Vergehen würden pro Woche in der Fußgängerzone geahndet, sagt Lothar Manger, die Polizei kontrolliere aber sporadisch - "im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten".
Doch rücksichtlose Radfahrer hält Lothar Manger auch dann an, wenn er seine Mittagspause in der Stadt verbringt. Das gestaltet sich meist schwierig: Herunterreißen darf er die Radfahrer nicht. "Das einzige, was hilft, ist sich in den Weg zu stellen und den Rowdy zum Absteigen zu bewegen", sagt er.
Die Präsenz sei wichtig, damit sich herumspricht, dass es auch Kontrollen gibt und Verstöße so seltener werden. Seitens der Polizei gibt es aber wenig Kontrollen, weil sich die Beamten eher "auf die größeren Probleme stürzen", so Manger. Unfälle oder direkte Gefährdungen kommen kaum vor, die Fußgänger seien eher erschreckt als tatsächlich bedroht.


Kontrollen des Ordnungsamts

In der Innenstadt darf auch das Ordnungsamt Verkehrssünder ahnden. "Wir kontrollieren regelmäßig", sagt Mario Selzer, Sprecher für Stadtverwaltung. Die Einhaltung der Lieferfristen sei besonders für Cafe-Betreiber mit Außenplätzen wichtig, damit sie wissen, ab wann sie die Stühle rausstellen können, ohne dass die Gäste vom Lieferverkehr gestört werden. Jedoch vergibt die Stadt in Ausnahmefällen auch Sondergenehmigungen, zum Beispiel wenn ein Lieferant im Stau steckt, oder eine Kaffee-Maschine eines Cafes kaputt geht. In diesen Fällen dürfen Reparatur-Dienste oder der verspätete Zulieferer auch nachmittags in die Fußgängerzone fahren. Die Ausnahmen sind aber, sagt Mario Selzer, eher selten. Rüpelhafte Radfahrer würden in der Regel ermahnt. Ahndungen mit Bußgeld "sind hier seltene Einzelfälle", bestätigt er.


Bußgelder


Innenstadt Für das Befahren der Fußgängerzone mit Pkw für Unberechtigte und außerhalb der Lieferzeiten:
Pkw
25 Euro.
Größeres Kraftfahrzeug: bis zu 75 Euro.

Radfahrer, die in der Fußgängerzone nicht von ihrem Fahrrad absteigen, erhalten ein Bußgeld von 15 Euro.

Parken in der Fußgänger-Zone: 30 Euro.