Das sind die Aufgaben der Referenten
Autor: Marion Eckert
Burkardroth, Donnerstag, 28. Mai 2020
Die Dienstaufwandsentschädigung für den Bürgermeister und seine Stellvertreter sowie die Entschädigung der Ortsreferenten und deren Tätigkeitsfelder standen zur Beratung an.
Die Rhönfesthalle in Stangenroth erweist sich als geeigneter Sitzungsort in Zeiten von Corona, können dort im Saal doch die Sicherheitsabstände zwischen den Teilnehmern eingehalten werden. So nutzte der Gemeinderat Burkardroth die Räumlichkeit und werde dies auch solange tun, wie die Corona-Auflagen zu beachten seien, gab Bürgermeister Daniel Wehner bekannt.
Der Marktgemeinderat hat im März 2019 die 1. Änderung des Bebauungsplans "Nordöstlich der Ortschaft" in Stangenroth beschlossen. Nun fand die öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange statt. 25 Institutionen wurden angeschrieben, zurück kamen keine Einwendungen, die dem Vorhaben im Wege stehen. So konnte die 1. Änderung als Satzung beschlossen werden.
Der Markt Bad Bocklet beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Hopfengarten I" im Gemeindeteil Roth. Als Nachbarkommune wird der Markt Burkardroth um Stellungnahme gebeten. Da keine Belange der Marktgemeinde berührt werden, wurden keine Einwände erhoben. Die Verwaltung wurde beauftragt und ermächtigt diese Entscheidung weiterzuleiten.
Corona-Sonderausschuss
Die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister wurde auf 622,35 Euro festgelegt. 500 Euro bekommt die stellvertretende Bürgermeisterin als Aufwandsentschädigung und 250 Euro der dritte Bürgermeister.
Ausführlich wurde über die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat diskutiert. Neu aufgenommen wurde ein Sonderausschuss zur Bewältigung der Corona-Krise, der aus dem Bürgermeister und acht der 20 Marktgemeinderäte besteht. Der Sonderausschuss übernimmt die Aufgaben des Gemeinderates, wenn dieser aufgrund der Krise nicht zusammentreten darf.
Sitzungsgeld erhöht
Das Sitzungsgeld wurde von 30 auf 35 Euro erhöht. Mit drei Gegenstimmen wurde die Entschädigung des Ortsreferenten von fünf auf acht Cent je Einwohner festgelegt. Außerdem bekommen die Ortsreferenten einen Grundbetrag von 26 Euro und 11 Euro Telefon/IT-Pauschale. Definiert wurden auch die Tätigkeitsfelder der Ortsreferenten, dazu zählt die Berichterstattung über örtliche Belange, die Organisation der örtlichen Wahlhelfer und Abwicklung der Wahl, die Organisation von Gedenkveranstaltungen im jeweiligen Gemeindeteil, die Unterstützung bei der Überwachung der gemeindlichen Einrichtungen und Anlagen und Mithilfe bei der Suche nach Hilfskräften für deren Pflege , die Beflaggung bei örtlichen Feiertagen und Festen sowie staatlichen Anlässen, die Gratulation bei persönlichen Jubiläen von Ortsbürgern mit dem Bürgermeister in den jeweiligen Gemeindeteilen.
Diskutiert wurde, ob die Ortsreferenten auch die Aufgabe haben, die Sammlungen des Roten Kreuzes und der Kriegsgräberfürsorge zu organisieren. Die Gemeinderäte einigten sich auf den Begriff "Mithilfe", was bedeute, dass sie in Frage kommende Sammler nennen, aber selbst nicht sammeln gehen.