Der Wolf polarisiert. Seit 2000 ist er nachweislich wieder in Deutschland heimisch. Auch die Politik ist daraufhin aktiv geworden.
Im Märchen ist er der Böse. In der Realität polarisiert er: der Wolf. Die CDU- und CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb einen Vorstoß gewagt: Das Wildtier soll gejagt werden dürfen. Der Urahn des Hundes habe eine ausreichend große Population und keine natürlichen Feinde. Daher sollten die Bestände reguliert werden. Das sorgt bei Jägern, der Wildland-Stiftung Bayern und dem Bund Naturschutz für Diskussionsstoff.
Symbolpolitik
Im Rudel hilft die Natur dabei, die Größe einer Population zu kontrollieren: Bei Beutegreifern wie dem Wolf gibt es eine Selbstregulierung. "Nach zwei Jahren drängen die Elterntiere ihre Jungen aus dem Rudel. Das passiert nicht höflich - sondern mit Bissen", führt Dr. Kai Frobel, Artenschutzreferent beim Bund Naturschutz aus. "Die Jungtiere suchen sich dann ein eigenes Revier. Dabei kommt es zu Revierkämpfen und Toten."
Problemwölfe bereits gemanaget
Frobels Meinung zum Positionspapier: "Das ist reine Symbolpolitik. Es ändert nichts, das lässt sich zum Beispiel in Sachsen beobachten." Dort wurde der Wolf bereits ins Jagdrecht aufgenommen. "Den Weideviehbesitzern stellen sich dort noch immer die gleichen Fragen wie in den Bundesländern, in denen der Wolf nicht im Jagdrecht ist." Fragen der sächsischen Viehbesitzer gehen in Richtung von Fördermitteln, Bezuschussungen und Wolfsschutz.
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Vorstoß verkompliziert die Lage
Eric Imm, Geschäftsführer der Wildland-Stiftung Bayern, ist ebenfalls nicht überzeugt: "Es braucht keine Übernahme ins Jagdrecht. Dadurch wird der Anschein geweckt, dass das Schießen eines Problemwolfs einfacher wäre." Außerdem verkompliziere sich die Thematik dadurch immens: "Dann ist nicht mehr nur wie bisher das Landesamt für Umwelt (LfU), sondern auch die obere und untere Naturschutzbehörde und das Landwirtschaftsministerium für den Wolf zuständig." Sinnvoller sei es daher, aktuell nach den Managementplänen vorzugehen, in denen bereits alles geregelt ist.
Abschuss als letzte Alternative
Nach diesen darf ein Wolf, der vermehrt für Probleme sorgt, "bereits jetzt schon als ultima Ratio entnommen werden", heißt es aus dem LfU. Konkret heißt das: Er muss erschossen werden. Allerdings gelten dafür bestimmte Kriterien: "Darunter fällt etwa unprovoziertes aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder das mehrmalige Reißen von Nutztieren. Aber: Davor müssen alle Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde erfolglos gewesen sein."
Schadenersatz
Wird trotz aller Schutzmaßnamen ein Tier gerissen, kommt in Bayern der "Ausgleichsfond große Beutegreifer" für den Schaden auf. "Allerdings muss das erst vom LfU geprüft werden", informiert Imm von der Wildland-Stiftung. "Das erledigt das LfU mit einem Gentest. Wir brauchen Gewissheit, dass auch wirklich ein Wolf das Tier gerissen hat." Erst dann könne die Sitftung Schadenersatz auszahlen. "Ein gerissenes Lamm ist etwa 120 Euro wert, ein Mutterschaf zwischen 200 und 250 Euro", teilt ein Sprecher des LfUs auf Anfrage dieser Redaktion mit.
Mehr Geld für Viehhalter
Frobel vom Bund Naturschutz hat sich bereits Gedanken über das Wolfsmanagement der Zukunft gemacht: Für ihn spielen darin beispielsweise eine größere Anzahl an Wolfsberatern und mehr Fördergelder für die Weideviehhalter eine Rolle. "Nicht nur die Anschaffungskosten von Herdenschutzhunden und Zäunen, sondern auch die Unterhaltskosten dafür müsste der Staat zu 100 Prozent fördern." Der Freistaat befinde sich diesbezüglich bereits auf einem guten Weg: "Aktuell arbeitet der Freistaat an einer fortschrittlichen Förderrichtlinie für die Weideviehhalter", teilt Frobel mit. Ähnlich sieht es Imm: "Noch haben wir wenige Wölfe in Deutschland und Bayern - das gibt uns Zeit, uns zusammenzusetzen und über die zukünftige Vorgehensweise zu sprechen."