Bußgeld für Schäden der Holzwerber?
Autor: Günther Straub
Oberthulba, Mittwoch, 11. Sept. 2013
Holzwerber ziehen den Waldboden oft in Mitleidenschaft, wenn sie nicht die Rückegassen nutzen. Im Forstausschuss in Oberthulba wurde deshalb über ein Bußgeld diskutiert.
Das flächige Befahren des Waldes mit Schleppern war der Anlass für eine lange Diskussion im Forstausschuss mit Vertretern der Rechtler. Die Holzwerber unterschreiben bei der Vergabe, dass sie nur die Rückegassen benutzen. Gemäß Wald- und Naturschutzgesetz drohen bei Zuwiderhandlungen Geldbußen bis zu 25.000 Euro.
Soweit soll es in Oberthulba nicht kommen, doch der Revierleiter machte deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. "Mit gutem Zureden haut es nicht mehr hin. Das Bußgeld muss schon etwas weh tun. 150 Euro sollten es schon sein", meinte Tobias Wallrapp. Auch sollte bei Verstößen ein Ausschluss vom Holzerwerb erwogen werden.
Wallrapp zeigte Bilder, wonach im Wald kreuz und quer gefahren wurde. Derzeit werde jeder Fall dokumentiert. Weil der Forstausschuss kein beschließendes Gremium ist, muss sich der Gemeinderat mit dem Thema nochmal befassen.
Fabian Menzel, Geschäftsleiter der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG), erklärte: "Wir kommen so nicht weiter. Oberthulba hat empfindliche Böden und wenn diese weiter so befahren werden, wächst dort außer Brombeeren nichts." Die Vertreter der Rechtler teilten die Einschätzung, dass etwas passieren müsse, doch sollte es zunächst eine Aufklärungsaktion bei den Holzwerbern geben. Gottfried Stürzenberger meinte: "Die Forderung, die Rückegassen zu nutzen, ist schon massiv. Hier kommt man doch mit kleinen Schleppern nicht durch."
Revierleiter Wallrapp erklärte: "Wenn ein vergebenes Los nicht passt, sollte man mit der Gemeinde Verbindung aufnehmen. Eine Lösung wird es immer geben". Bürgermeister Gotthard Schlereth (CSU/FW) ergänzte: "Wir müssen uns diesem Thema stellen, auch wenn es schwierig ist. Es sollte beim Holz- und Waldtag oder auch in der Bürgerversammlungen angesprochen werden."
Buchenholz aus Durchforstung
FBG-Geschäftsführer Fabian Menzel informierte über die Beförsterung. Derzeit sei das Nadelholz gesucht und der Preis gut. Beim Laubholz sei derzeit besonders die Eiche gefragt, während die Buche auf dem Holzmarkt schwächele. Hier sollte mit der Ernte etwas gewartet werden. Die Frage, ob dann beim Brennholz mit mehr Nadelholz gerechnet werden müsse, verneinte Revierleiter Wallrapp: "Wir haben noch genügend Durchforstungen zu machen, sodass hier auch die Buche weiter zur Verfügung steht."
Wallrapp führte weiter aus, dass bis dato über 3000 Festmeter Holz geerntet wurden. 48 Hektar entfallen auf Pflege, weitere 14 Hektar auf Jung- und Kulturpflege. Auch die Oberthulbaer Rechtler leisteten hierzu einen Beitrag. Im Frühjahr wurden 5000 Kirschbäume gepflanzt, 1500 Fichten und 600 Douglasien. Weiter wurde viel Arbeit in Zaunbau, Mulcharbeiten und Wegebau gesteckt.
Die Holzernte ist weitgehend abgeschlossen. Regie-Einsätze mit eigenem Personal sind in nächster Zeit in den Abteilungen Knaukenrain, hinterer Eulenschlag, Hallstadt, Burgklinge, Nußholz und Heegholz geplant.
"Mit Nutzholz wurde der vorgesehene Einschlag von 7500 Festmeter knapp erreicht und damit etwa 420.000 Euro erzielt", so Wallrapp. Dem stünden aber enorme, noch nicht genau zu beziffernde Ausgaben gegenüber. Dennoch sei ein deutlich positives Ergebnis absehbar.
Von 300 Holzlosen seien einige noch nicht aufbereitet. Die Abnehmer sollen kontaktiert werden. "Künftig sollte die Aufarbeitung des Brennholzes, auch mit Blick auf die Jagd, innerhalb von drei Monaten nach der Vergabe abgewickelt sein", betonte der Revierleiter.
Immer wieder gibt es bei Waldarbeiten Probleme mit den Abfuhrwegen. "Wir wissen, dass wir bei größeren Schäden Fremdfirmen einsetzen müssen. Doch ein eigenes Gerät kann bei den üblichen Pflegearbeiten wertvolle Dienste leisten", meinte Wallrapp. Daher habe der Gemeinderat den Kauf eines solchen Gerätes beschlossen. Mit ihm könne durch Arbeiten an den Banketten die ursprüngliche Breite der Waldwege wiederhergestellt werden. Ein solches Gerät sei zur Zufriedenheit bereits erprobt worden.
Ein Thema waren auch die Holzrechte, drei bestehen in Wittershausen, Frankenbrunn und Oberthulba. Während in Wittershausen die Gemeinde der Grundeigentümer ist, bewirtschaftet die Waldkörperschaft dort den Wald selbst. In Oberthulba ist es ein gemessenes Recht. Hier steht den Rechtlern nur Brennholz zu. In Frankenbrunn erfolgt der Nutzholzverkauf durch die Gemeinde. Das übrige Holz wird von den Rechtlern aufbereitet. Über diese Themen werden zu klärende Fragen in eigenen Versammlungen behandelt.