Burkardroth: Das Ziel der Vorkaufsrecht-Satzung
Autor: Johannes Schlereth
Burkardroth, Mittwoch, 03. März 2021
Der Marktgemeinderat hat jüngst eine neue Satzung verabschiedet. Darin geht es um das Vorkaufsrecht. Im Dokument finden sich viele neue Flurnummern. Was sind die Pläne der Kommune?
Zahlreiche Neuzugänge von Grundstücken fasst die aktualisierte, neu erlassene Vorkaufsrecht-Satzung des Marktes Burkardroth. Flurnummer reiht sich in dem Dokument an Flurnummer. Bei ihnen handelt es sich um Grundstücke, die städtebaulich relevant sind. Um eine geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen, hat der Markt Burkardroth für solche Areale ein Vokaufsrecht. Dabei fällt für drei Ortsteile der Kommune am Fuße der Schwarzen Berge etwas auf - dort scheint der Markt Burkardroth große Pläne zu haben.
Etwa in Wollbach: In der vom Marktgemeinderat jüngst beschlossenen Satzung finden sich mehr als 20 Neuzugänge. Ein Großteil entfällt auf den Bereich nördlich des Bebauungsplans Käsenbrunnen. Das Areal erstreckt sich zwischen den beiden Straßen "Am Hang" und "Am Trieb".
Aus dem Rathaus heißt es vom Bürgermeister Daniel Wehner (CSU): "Als Verwaltung schaut man immer mal, was könnte irgendwann mal eine Erweiterung für die Ortschaften geben." Bei dem Gebiet am Wollbacher Ortsrand gebe es noch keine konkreten Pläne. Es handele sich um Entwicklungsgebiete für eventuelle Baugebiete.
Zugänge zur Satzung gab es auch im Ortsteil Zahlbach. Diese finden sich oberhalb des bereits bestehenden Gewerbegebietes im Mühlengrund. Letzteres ist voll belegt mit diversen Einzelhändlern und Unternehmern. Der Verdacht: Es handelt sich um die Erweiterung des bestehenden Areals oberhalb der St2430 in Richtung Aschach. Wehner sagt: "Das ist schon länger im Gespräch, dass wir in der Richtung was machen."
Einige Eckdaten präsentierte der ehemalige Rathauschef Waldemar Bug (ödp) bereits (wir berichteten). Die Fläche soll ungefähr sieben Hektar groß werden. Die Kommune möchte damit heimischen Betrieben die Möglichkeit bieten sich zu vergrößern. Denn: Rechtliche Auflagen wie etwa der Immissionsschutz würden die Vergrößerung mancher Firma innerorts hemmen.
Doch nicht nur der Blick auf potenzielles Neuland lohnt bei der Vorkaufsrechtsatzung. Auch bereits bebaute Flächen haben Eingang in das Dokument gefunden. Solche finden sich im Hauptort des Marktes, in Burkardroth. Die Flurnummern liegen zentral im Umfeld des Rathauses. "Das sind Gebäude und Flächen, wo man darüber nachdenkt, ob man irgendetwas davon mal gebrauchen könnte", sagt Wehner.
Eine Möglichkeit in der Angelegenheit wäre laut Wehner die Revitalisierung der Innenorte. Die Gebäude ließen sich eines Tages abreißen und als Bauland verkaufen. Ähnliches schwebt Wehner auch für die Zukunft im Ortsteil Waldfenster vor. Das in Frage kommende Areal ist in diesem Fall die in der Ortsmitte gelegene "Insel" , die von Teich- und Frankenstraße umrahmt wird.
Im Bereich des avisierten interkommunalen Gewerbegebietes bei Stralsbach und Poppenroth finden sich keine Neuzugänge in der Satzung. Das hat einen Grund: "Die Flächen dafür sind schon länger im Besitz der Kommune", sagt Wehner. "Deshalb kam ja auch die Idee auf, dort etwas zu machen. Die Grundstücke haben wir ja schon."
Geplant war ursprünglich ein Industriegebiet. Dieses scheiterte wegen Widerstand aus der Bevölkerung. Die Kommune korrigierte daraufhin ihren Kurs: Aus dem Industriegebiet wurde ein Gewerbegebiet. Ansiedeln sollen sich dort vor allem Handwerksbetriebe. Erste Anfragen gibt es laut dem Burkardrother Rathauschef bereits (wir berichteten). Möglich sei eine stückweise Erschließung des Areals. Aber wie genau der Sachverhalt gehandhabt werden wird, ist noch unklar. Diese Schritte wollen die Rhöner Kommune und die große Kreisstadt als Partner gemeinsam gehen. Mit im Boot ist dabei auch die Interessengemeinschaft Stralsbach, in der sich die Einwohner organisiert haben.