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Bundeswehr Hammelburg: Soldaten müssen Impfung dulden


Autor: Ralf Ruppert

Hammelburg, Samstag, 25. Dezember 2021

Noch vor Pflegeeinrichtungen gibt es faktisch eine Impfpflicht bei der Bundeswehr. Die meisten lassen sich impfen, für einige könnte es das Ausscheiden bedeuten.
Bundeswehrsoldaten helfen in zahlreichen Impfzentren mit, hier transportiert ein Soldat Impfstoff. Dafür sollten sie selbst geimpft sein.


Bereits am 24. November hat die geschäftsführende Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) die so genannte Duldungspflicht für Schutzimpfungen um Corona erweitert. "Diese Duldungspflicht ist für Soldaten nichts Ungewöhnliches, weil für uns schon immer gewisse Impfschemata gelten", sagt der Hammelburger Standortälteste Oberst Stefan Josef Leonhard. Auch Oliver Hartmann, Personalrat an der Infanterieschule und Bezirksvorsitzender im Bundeswehrverband, sieht die Impfpflicht vor allem als Fürsorge des Dienstherren. Es gebe wenig Widerstand bei den Soldaten, in Hammelburg kenne er bislang nur Einzelfälle.

Für Auslandseinsätze ist die Covid-19-Schutzimpfung bereits seit März Voraussetzung, im November wurde sie nun auch dem Impfschema "Katastrophenschutz Inland" hinzugefügt. "Wenn wir im Rahmen der Amtshilfe irgendwo unterstützen sollen, dann erwarten die Behörden und Institutionen, dass dort Personal zur Verfügung gestellt wird, das auch alle Schutzimpfungen hat", verteidigt Oberst Leonhard die Entscheidung. Seine Erfahrung: "Es gibt die gleichen Reaktionen wie draußen, wobei es hier relativ eng gehandhabt wird." Die Konsequenzen sollten jedem bewusst sein: "Wer sich dem nicht unterordnen will, wird die Streitkräfte verlassen müssen."

Die Impftermine seien unmittelbar nach dem Beschluss des Verteidigungsministeriums vergeben worden: "Der volle Schutz ist so schnell wie möglich herzustellen." Es gebe höchstrichterliche Urteile, wie gegen diejenigen vorgegangen wird, die sich der Duldungspflicht nicht unterwerfen wollen. Rechnet Oberst Leonhard auch auf dem Lagerberg damit, dass Soldaten die Bundeswehr verlassen müssen? "Es wird mit Sicherheit Fälle geben." Im Interview geht Leonhard auch auf andere Aspekte der Pandemie ein. Sein Ausblick: "Die große Frage ist natürlich, was Omikron mit sich bringt."

"Militärische Besonderheit"

"Die Duldungspflicht ist eine militärische Besonderheit", berichtet ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums. Soldatinnen und Soldaten seien zu Impfungen verpflichtet, "deren Anwendung von den einschlägigen Fachgesellschaften zur Vermeidung von bestimmten Infektionserkrankungen empfohlen wird". Die Duldungspflicht sei seit der Erstfassung 1956 im Soldatengesetz verankert. "Die Duldungspflicht ist ein Stützpfeiler für den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Es geht um den Schutz des Individuums und der militärischen Gemeinschaft", heißt es aus Berlin. Auch durch ihre Unterbringung seien Soldatinnen und Soldaten einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen.

Laut Ministerium wurden im eigenen Geschäftsbereich mittlerweile rund 331 000 Corona-Schutzimpfungen verabreicht. Zudem könnten sich Soldaten in Impfzentren oder Praxen impfen lassen. Deshalb sei aktuell keine genaue Impfquote verfügbar, das Verteidigungsministerium geht aber davon aus, dass "weit über 80 Prozent" der rund 183 000 Soldatinnen und Soldaten vollständig geimpft sind. Klar sei nur, dass die Impfquote bei Auslandseinsätzen 100 Prozent betrage, weil dort bereits seit März die Duldungspflicht besteht.

Der Dienstherr greife bei Impfungen zwar in das Recht auf körperliche Unversehrtheit seines Personals ein. Allerdings sei die Duldungspflicht gerichtlich bestätigt. "Sollten Soldatinnen oder Soldaten unberechtigt die Impfung verweigern, stellt dies eine Dienstpflichtverletzung dar, die dienstrechtliche Konsequenzen haben kann." Die genauen Folgen müssten die Disziplinarvorgesetzten vor Ort festlegen: "Die Maßnahmen reichen dabei von Belehrungen über Geldbußen und Arrest bis hin zur fristlosen Entlassung innerhalb der ersten vier Dienstjahre." Aktuell gebe es keine Statistik, ob und wie viele Fälle es bisher in der Bundeswehr gibt.

"Die Rechtslage ist eindeutig: Befehl ist Befehl", stellt auch Gerhard Stärk, Landesvorsitzender beim Bundeswehrverband, klar. Deshalb würden vermutlich entsprechende Anfragen auf Rechtsschutz der Mitglieder abgelehnt. Der Bundeswehrverband vertritt alle Beschäftigten der Bundeswehr. Stärk stellt klar, dass die Duldungspflicht lediglich für Soldaten gilt, nicht für die zivil Beschäftigten. Zu Beginn der Pandemie habe der Bundeswehrverband noch darauf drängen müssen, dass für die Bundeswehr genügend Masken und Impfungen besorgt werden. Das habe sich gebessert: "Bei uns ist ausrechend Impfstoff vorhanden", berichtet Personalrat Hartmann für den Standort Hammelburg.