Bewährungsstrafe für Kissinger Messerstecher
Autor: Susanne Will
Bad Kissingen, Montag, 03. Februar 2020
Im März gab es eine Auseinandersetzung in der Disco Look. Video zeigt: Stiche waren keine Notwehr
Peter F. (alle Namen geändert) wird die Nacht vom 29. auf den 30. März 2019 nicht vergessen. Damals wurde er während eines Besuchs in der Disco Look niedergestochen. Dafür verurteilte Reinhard Oberndorfer, der Chef des Bad Kissinger Amtsgericht, am Mittwoch den 21-jährigen Vatan M zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Daneben muss der Schüler 120 Sozialstunden leisten, und er bekam ein einjähriges Alkoholverbot auferlegt.
Die Tat hat vor allem in sozialen Netzwerken hohe Wellen geschlagen, was auch daran lag, dass mit Vatan M. ein Syrer zum verbotenen Butterfly-Messer griff. Die Tat reihte sich ein in die damals medial präsenten Meldungen über derartige Verbrechen. Am Mittwoch versuchte das Schöffengericht in einer sehr langen Beweisaufnahme, Licht in die Geschehnisse zu bringen - einfach war das nicht.
Das beste Beweismittel war ein Video, das eine Überwachungskamera in der Tatnacht vom Parkplatz der Disco und späterem Tatort aufgenommen hatte. Trotz der unscharfen Bilder war anschließend klar: Eine Notwehrsituation konnte definitiv ausgeschlossen werden, das sah die Staatsanwaltschaft wie auch das Gericht so. Was zu sehen war: Vatan M. im Freien und wie erst einer, dann zwei, drei und anschließend bis zu zehn Menschen auf ihn zugehen. Und bevor einer aus der "gegnerischen" Gruppe Anstalten machte, Vatan tatsächlich körperlich zu bedrohen, hatte der mit rund 0,5 Promille intus bereits sein Messer gezückt und war auf den ersten losgegangen.
Zuvor schrie er auf Arabisch "die wollen mich schlagen", was ein Landsmann später bestätigte.
Zunächst schubste Vatan M. Lukas S. Das war der Startschuss für ein Kuddelmuddel zwischen mehreren jungen Männern, die auf Vatan losgingen. Darunter auch Peter F. (17), der damals einen Gips am Arm trug. Das Video zeigt, wie Vatan auf Peter eintrat und Peter ihm mit dem Gips eins überzieht. Es war nicht ausmachbar, wann die Stiche ausgeführt wurden, die Peter dreimal trafen. Die Rechtsmedizin maß später nach: Sie waren zwischen drei und zwei Zentimeter tief und 1,5 Zentimeter breit. Eine Nacht war Peter F anschließend im Krankenhaus, die Stiche lösten keine inneren Verletzungen aus. "Pures Glück, dass nicht mehr passiert ist", merkte Oberndorfer an.
Voller Adrenalin und auch Alkohol (1,02 Promille plus Cannabis) hatte Peter F. die Verletzungen allerdings erst bemerkt, als ihn ein Kumpel darauf aufmerksam gemacht hatte, dass er blutete.
Nur am Rande: Viele der Jungs waren sehr betrunken - Jungs unter 18 Jahren, die nur mit "Mutti-Zettel" und Aufsichtsperson in die Disco durften.