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Berufung eingelegt


Autor: Edgar Bartl

Bad Kissingen, Donnerstag, 13. August 2015

Im Fall Laudenbach hat der vom Schöffengericht in Würzburg wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilte Bruder des früheren Bad Kissinger Oberbürgermeisters Karl Heinz Laudenbach Berufung eingelegt.
Im Fall Laudenbach hat der vom Schöffengericht in Würzburg wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilte Bruder des früheren Bad Kissinger Oberbürgermeisters Karl Heinz Laudenbach Berufung eingelegt.  Foto: Bartl/Archiv


Das Urteil gegen einen Bruder des früheren Bad Kissinger Oberbürgermeisters Karl Heinz Laudenbach ist noch nicht rechtskräftig. Quasi in letzter Minute hat sein Verteidiger Jan Paulsen gegen den Spruch des Schöffengerichts Würzburg Berufung eingelegt. Das hat der Sprecher des Amtgerichts, Rainer Beckmann, auf Anfrage bestätigt.



Das Schöffengericht hatte den Bruder von Karl Heinz Laudenbach zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt, weil er Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet habe. Die Staatsanwaltschaft hat, so Beckmann, kein Rechtsmittel ergriffen.

Karl Heinz Laudenbach war zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden, von der er zwei Drittel abgesessen hat. Er hatte 434 000 Euro illegale Provision für die Vermittlung eines Immobilienverkaufs kassiert. Das wurde als strafbare Vorteilsannahme gewertet, weil es in seiner Amtszeit als Stadtoberhaupt geschehen ist. Das Geld floss über ein Konto auf Zypern einer Briefkastenfirma in Belize auf Konten der Brüder Laudenbach in Österreich. Teile davon hat der Verurteilte abgehoben und seinem Bruder Karl Heinz in bar übergeben. Es sollte so am Fiskus vorbeigeschleust werden. Damit wurden 150 000 Euro hinterzogen. Die Finanzbehörden haben den Bruder des Ex-OB in Regress genommen und die Steuerschuld bei ihm eingetrieben.