Bad Kissingen: Ein Licht am Ende des Tunnels für Gastronomie und Hoteliers
Autor: Steffen Standke
LKR Bad Kissingen, Montag, 11. Mai 2020
Schrittweise dürfen touristische und Bewirtungsbetriebe in Bayern wieder öffnen. Unter strengen Auflagen. Richtig zufrieden sind sie in der Branche im Landkreis aber nicht.
So ganz genau weiß Heinz Stempfle nicht, was in drei Wochen auf ihn zukommt. Klar, der Chef des Bad Kissinger Westpark-Hotels hat den Ruf von Ministerpräsident Markus Söder freudig vernommen, dass er und andere ihre Hotels, Pensionen und Campingplätze ab 30. Mai wieder öffnen dürfen. Noch rechtzeitig vor Pfingsten und dem gewöhnlich einträglichen Monat Juni. Außengastronomien wie Biergärten sperren sogar ab 18. Mai wieder auf, Speiselokale mit Innenbereich ab 25. Mai.
Doch welche Art von Corona-Auflagen gelten, wenn der Betrieb wieder anläuft, kann Stempfle nur erahnen. Er vermisst so etwas wie Durchführungsbestimmungen. Die sollen nächste Woche kommen.
Bad Kissingen: Hotelier will Regelungen mitbeeinflussen
Bis dahin will der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bayern), dessen Vorsitzender der 80-Jährige im Landkreis und für ganz Unterfranken ist, sich nichts aufpressen lassen, will beeinflussen können, was kommt. Stempfle hält ein sechsseitiges Konzept in Händen, mit "Vorschlägen der Branche für ein verantwortungsvolles "Wiederhochfahren". Ein Signal des Entgegenkommens in der Hoffnung auf das Wohlwollen der Politik und nicht zu harte Maßnahmen, könnte man hineininterpretieren.
Demnach soll in der Gastronomie bei Betriebsabläufen der Kontakt zum Gast auf das Nötigste reduziert werden. Zwischen Servicepersonal und Besuchern muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern herrschen. Dieser soll auch unter den Gästen an unterschiedlichen Tischen gelten, sofern sie nicht als Familie oder anderweitig zusammengehören. Wenn der Abstand nicht gewährleistet werden kann, müssen Bedienstete Alltagsmasken tragen. Einlassbegrenzungen sollen sicherstellen, dass die maximale Belegungszahl nicht überschritten wird. In eventuellen Warteschlangen greift ebenfalls der Mindestabstand.
Strikte Hygieneauflagen
Der Kontakt von Gästen mit Speisekarten, Tabletts, Servietten und ähnlichem soll auf das Notwendigste beschränkt bleiben. Nach jeder Benutzung sollen sie ausgetauscht und gereinigt werden. Selbstbedienungsbuffets sind nicht erlaubt. Speisen und Getränke sollen auf dem Weg zum Gast vor Virus-Befall geschützt werden. Das gilt auch bei Anlieferung, Einlagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln. Gespült werden sollen Geschirr und Gläser mit einer Temperatur von 60 Grad Celsius. In Gästetoiletten sollen neben Flüssigseife, Einmalhandtüchern und gegebenenfalls Desinfektionsmitteln auch Einmalhandschuhe zur Verfügung stehen.
Vieles davon gilt laut Konzept auch in der Hotellerie. Dazu kommt, dass nur Menschen, denen vom Gesetzgeber direkter Kontakt erlaubt ist (Familien, Verwandte, Partner), gemeinsam ein Zimmer beziehen dürfen. An Rezeption, in Frühstücks- und Tagungsräumen, in Bars, Restaurants, auf Außenbereichen gelten die Abstandsregeln und Personenbegrenzungen. Ebenso in hoteleigenen Saunen, Schwimmbädern, Wellness- und Fitnessräumen.
Verband zeigt Verantwortung
Der Dehoga akzeptiert alle Corona-Auflagen, will sich "verantwortungsvoll und konstruktiv einbringen", heißt es. Im Gegenzug fordert er Verband von Politik und Behörden frühzeitige Informationen und dass sich Hygiene- und Arbeitsschutzregelungen nicht widersprechen.