Bad Kissingen: Corona-Regel-Chaos kaum zu durchschauen
Autor: Charlotte Wittnebel-Schmitz
Bad Kissingen, Mittwoch, 03. November 2021
Nach eineinhalb Jahren Pandemie herrscht ein solches Corona-Regel-Kuddelmuddel, das kaum noch jemand durchblickt. Drei Beispiele aus dem Landkreis zeigen das Chaos.
"Die Menschen sind hilflos, genervt und überfordert", sagt die Bad Kissinger Stadträtin Christina Scheit (SPD) und Jugend- und Familienbeauftragte. Beispiele aus dem Landkreis zeigen das Corona-Regel-Chaos.
Fall 1: In der Anton-Kliegl-Mittelschule in Bad Kissingen wurden Mitte Oktober mehrere Schüler in einer sechsten Klasse positiv auf Corona getestet. Das Gesundheitsamt informierte die Eltern und Schüler der Klasse am 22. Oktober in einem Schreiben darüber. Das Schreiben sorgte für heftige Missverständnisse. Eltern gingen in Quarantäne, obwohl sie das gar nicht hätten machen müssen.
Missverständliches Schreiben
Im Dokument heißt es in gefetteter Schrift: "Im Rahmen einer Risikobeurteilung durch das Gesundheitsamt Bad Kissingen wird Ihr Kind, bzw. werden Sie somit als enge Kontaktperson und damit als ansteckungsverdächtig (§2 Nr. 7 IfSG) durch das zuständige Gesundheitsamt eingestuft und muss bzw. müssen sich sofort in Quarantäne begeben." In roter Schrift wird weiter darüber informiert, dass die Quarantäne voraussichtlich für zehn Tage gilt, "freitesten" sei erst an Tag fünf möglich.
Zusätzlich verwirrend: In keinem Satz taucht das Wort "Impfung" auf. Und: Auf Seite 3 wird die Frage beantwortet, ob andere Haushaltsmitglieder zur Arbeit gehen dürfen. Dort heißt es - deutlich kleiner geschrieben als die rote Quarantäne-Info - "[s]olange Ihr Kind (enge Kontaktperson) sowie auch Sie selbst symptomfrei sind und kein positives Testergebnis vorliegt, können Sie als Eltern oder auch andere Haushaltsmitglieder Ihrer Arbeit nachgehen."
Was gilt denn nun, fragt sich der Leser des Schreibens. Fakt ist: Der Text ist so missverständlich formuliert, dass ein paar wenige Eltern sich in Quarantäne begaben, obwohl sie das nicht hätten machen müssen.
Auf Nachfrage dieser Zeitung klärt das Landratsamt auf: "Nicht die Eltern müssen in Quarantäne, sondern das Kind. Das Schreiben ist lediglich an die Eltern adressiert. Da die Formulierung offensichtlich missverständlich ist, haben wir Ihren Hinweis bzw. den Hinweis der Eltern der betroffenen Kinder zum Anlass genommen, das Schreiben zu überarbeiten."
Corona positiv - trotz Impfung
Fall 2: Eine 39-jährige Frau aus dem Landkreis (Name der Redaktion bekannt) bekommt in der Nacht auf Dienstag Halsschmerzen und Fieber. Sie ist doppelt geimpft, macht aber trotzdem im Verlauf des Tages acht Tests, bei denen sie sich ein Stäbchen selbst in die Nase schiebt, da sie weiß, dass man sich trotz Impfung anstecken kann. Am Vormittag sind die Tests noch negativ, am Nachmittag schlagen fünf Tests unterschiedlicher Hersteller an - alle positiv.