Urteil wegen Untreue rechtskräftig
Autor: Ralf Ruppert
Bad Brückenau, Donnerstag, 07. November 2013
Das Urteil im Fall des ehemaligen Vorsitzenden des Diakonievereins Bad Brückenau und Eckarts ist mittlerweile rechtskräftig: "Die Staatsanwaltschaft hatte zwar zunächst fristwahrend Berufung eingelegt, diese zwischenzeitlich jedoch zurückgenommen", sagte Irene Singer, Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, auf Nachfrage.
Ende Juli hatte das Amtsgericht Bad Kissingen den Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt, ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung sowie 4800 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze).
Er hatte Vereinsgelder in Höhe von 73 000 Euro veruntreut, der Diakonieverein musste nach Bekanntwerden des Falles Insolvenz anmelden und wurde mittlerweile aufgelöst.