Pfarrer Michael Krammer setzt in Speicherz ein Zeichen
Autor: Stephanie Elm
Speicherz, Donnerstag, 09. Juli 2015
Der Kapellenbauverein hat einen neuen Namen und eine modifizierte Satzung im historischen Gewand. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte die alte Version moniert.
Bei einer außerordentlichen Hauptversammlung trafen sich 13 Mitglieder des Kapellenbauvereins, der nun "Kapellenbauverein Speicherz e.V." heißt. Obwohl bereits 1954, als die bis dato gültige Satzung verabschiedet worden war, als Verein geführt, sind dem Amtsgericht Schweinfurt erst jetzt Unstimmigkeiten in den Statuten des Speicherzer Kapellenbauvereins aufgefallen.
Ordinariat erstellt Neufassung
Einzelne Passagen waren "nicht nach geltendem Recht formuliert". Pfarrer und kraft seines Amtes Vorsitzender, Michael Krammer, hatte die ursprüngliche Satzung mit den Änderungswünschen an die Rechtsabteilung des Bischöflichen Ordinariats in Würzburg vorgelegt, die eine Neufassung erstellte.
Die Mitglieder des Kapellenbauvereins hatten zu entscheiden, ob diese "juristisch saubere" Version, oder die historische Satzung mit Ergänzungen angenommen werden solle.
Ein vom Amtsgericht geforderter Punkt war, dass bei jeder Versammlung ein Protokoll geführt werden müsse. Ergänzt wurde auch der Zusatz, dass der Vorstand "nach Ablauf der Amtszeit bis zu einer Neuwahl im Amt" bleibt. Die bisher "in ortsüblicher Weise" durchgeführte Einberufung zur Mitgliederversammlung sei, so formuliert, nicht eindeutig und zulässig. Es wurde festgelegt, dass ab sofort per Aushang im örtlichen Vereinskasten und durch Veröffentlichung im Gemeindeblatt darüber informiert werde.
Änderungswunsch vom Pfarrer
Pfarrer Michael Krammer wünschte sich eine weitere Ergänzung. In Zukunft sei nicht sicher, ob der zuständige Pfarrer weiterhin in Kothen wohnen wird.
Da in der bisherigen Satzung lediglich vom "zuständigen Seelsorger von Kothen" die Rede war, wurde ergänzt, dass auch ein Mitglied zum Vorsitzenden gewählt werden kann. In jedem Fall ist weiterhin der zuständige Pfarrer Mitglied des Vorstandes. Die Entscheidung fiel einstimmig zugunsten der historischen Satzungsversion mit so wenigen Änderungen wie möglich. Obwohl der Kirchenbau längst abgeschlossen ist, blieb die Formulierung "Erbauung und Instandhaltung einer katholischen Kapelle " im Satzungs-Update bestehen, da es der ursprüngliche Anlass für die Gründung des Kapellenbauvereins 1908 war.
Neuer Begünstigter
Angepasst wurde unter anderem der Mitgliedsbeitrag von einer Mark auf zwei Euro pro Jahr oder einer einmaligen Zahlung von 50 Euro (bisher 50 Mark).
Die meisten Ergänzungen erfuhr der bisher sehr knapp gehaltene Paragraf 7.
Nun muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder einen begründeten schriftlichen Antrag stellt. Die Aufgaben des Vereins sind genauer ausgearbeitet und festgehalten worden.
Im Falle einer Auflösung des Kapellenbauvereins ist nicht mehr die politische Gemeinde Speicherz als Begünstigte des Restvermögens genannt, sondern die "Kirchenstiftung St. Josef". Diese darf laut aktueller Satzung die Gelder nur für gemeinnützige oder kirchliche Zwecke in Speicherz verwenden. Die modifizierte Fassung wurde einstimmig per Handzeichen angenommen. Bei den vorausgegangenen Wahlen hatte man sich ebenfalls auf Abstimmung per Handzeichen geeinigt. Pfarrer Michael Krammer übernahm die Wahlleitung, da - kraft seines Amtes - bereits Vorsitzender. Für den Posten des stellvertretenden Vorsitzenden bestätigten alle Mitglieder Rudolf Klug. Kassier bleibt Alfons Hohmann, der zwar nicht anwesend, aber entschuldigt war, und seine Einverständniserklärung abgegeben hatte. Zu Rechnungsprüfern wurden Helmut Winter und Gerd Ziegler einstimmig gewählt.