Einstimmig verabschiedete der Stadtrat die "Verordnung über Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter". Das war fällig, weil die Verordnung schon seit 20 Jahren gilt und am 23. März 2017 ausgelaufen wäre. Der neue Entwurf orientiert sich an der Musterverordnung des Bayerischen Gemeindetags und berücksichtigt die aktuelle Rechtssprechung.
Diskussion um Gehsteige
Kurz diskutierte der Stadtrat darüber, ob in den Straßen, in denen es nur auf einer Seite einen Gehsteig gibt, die Räumpflicht jährlich zwischen den angrenzenden Nachbarn wechseln sollte. Das sei gerechter, müsse aber auch irgendwie kontrolliert werden, damit die Regelung auch in der Praxis greift. Eine entsprechende Formulierung wurde aber nicht durchgesetzt - nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass solche Fälle verhältnismäßig selten auftauchen und es beispielsweise im Bereich von Kurven erneut zu Unklarheiten kommen könnte.
Bis 500 Euro für Hundehäufchen
Auch die neue Verordnung wird wieder für 20 Jahre gütlig sein. Was die Verschmutzung durch Hunde angeht, so sieht die neue Fassung Bußgelder in Höhe bis 500 Euro vor. Dies gilt im Übrigen auch, wenn ein Hauseigentümer seiner Reinigungspflicht nicht nach kommt oder sich im Winter nicht um Schnee und Eis auf den Gehsteigen vor seinem Haus kümmert. Auch in der alten Fassung waren Geldbußen bereits verankert. Die Frage bleibt allerdings, wie konsequent Verstöße geahndet werden. Darüber sprach der Stadtrat mit keinem Wort.