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Mottens Bürgerbegehren zur Kindergartenerweiterung zulässig - Die Frist läuft


Autor: Stephanie Elm

Motten, Dienstag, 19. Februar 2019

Mehr als genug Unterschriften kamen für das Begehren "Erweiterung des Kindergartens Kothen/ Speicherz" zusammen. Nun dürfen die Bürger im Mai an die Urnen.
Der Erhalt des Kothener Kindergartens soll gesichert werden, auch mit einer U3-Gruppe. Die Bürgerinitiative hat das Bürgerbegehren "Erweiterung des Kindergarten Kothen/ Speicherz" auf den Weg gebracht.    Foto: Stephanie Elm


Das erste Bürgerbegehren der Gemeinde Motten ist offiziell an den Start gegangen. Seit Montag läuft die Drei-Monats-Frist für die Durchführung des Begehrens "Erweiterung des Kindergartens Kothen/ Speicherz". Die Bürgerinitiative (BI) möchte trotz negativem Beschluss im Gemeinderat im vergangenen Jahr einen Ausbau des Kindergartens in Kothen sowie die dortige Einrichtung einer U3-Gruppe durchsetzen.

Von den im Januar eingereichten 202 Unterschriften waren 188 gültig. Da die Mindestanzahl von 140 Stimmen überschritten wurde und keine formellen Fehler vorliegen, ist das Bürgerbegehren zulässig. Spätestens am 19. Mai muss der Bürgerentscheid stattfinden, dies wäre eine Woche vor der Europawahl. Bürgermeister Jochen Vogel (CSU) sprach sich für die Zusammenlegung der beiden Wahlen aus. Bis Ende dieser Woche hat die BI Zeit, eine Rückmeldung zu diesem Vorschlag zu geben. Im Falle einer Ablehnung wolle Vogel den Bürgerentscheid auf den 12. Mai legen, sonst müssten die Mottener in acht Tagen zwei Mal zur Wahlurne gehen. Der Gemeinderat sah dies ebenso.

Neubau wird beschleunigt

Mit großen Schritten wird parallel dazu der Neubau des Mottener Kindergartens vorangetrieben. Hierfür wurden im Gemeinderat der Bebauungsplan sowie der Flächennutzungsplan "Am Leimersfeld" angepasst. Rein formell handele es sich um eine Verfahrensänderung, erklärte Matthias Kirchner von Bautechnik Kirchner aus Oerlenbach. Aus einem "Regelverfahren" wurde auf Grund des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Paragrafen 13b des Baugesetzbuches ein "beschleunigtes Verfahren", weshalb im Gemeinderat nun die entsprechenden Beschlüsse anzupassen waren. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde beschlossen. Das beschleunigte Verfahren erfordere keine Umweltprüfung und keinen Ausgleich im Sinne der Eingriffsregelung.

Außerdem müsse der Flächennutzungsplan nicht geändert, sondern nur berichtigt werden.

Für den 0,346 Hektar großen Geltungsbereich "Am Leimersfeld", in dem der neue Kindergarten geplant ist, war bislang eine öffentliche Grünfläche eingetragen. Auf Grund der Nutzungsänderung gilt das Areal nun als "Fläche für Gemeinbedarf" mit einer verbleibenden - wenn auch kleineren - Grünfläche.

Baugrenzen werden eingehalten

Die Planungssicherheit sei gegeben, da Baugrenzen eingehalten würden. So seien Grundfläche und Firsthöhe festgelegt. Zudem werde auf den Erhalt von Bäumen und Sträuchern geachtet. Die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen und Berichtigungen betreffen lediglich den Geltungsbereich auf dem jetzigen Spielplatz "Am Leimersfeld". Das Wohngebiet um den Spielplatz bleibt davon unberührt, betonte Kirchner.

Einem Antrag des Caritasverbandes entsprach der Gemeinderat so wie in den vergangenen Jahren. Pro Einwohner wird die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 40 Cent zahlen.

Bauanträge genehmigt

Alle eingereichten Bauanträge wurden ohne Beanstandungen abgehandelt. Sowohl der Balkonanbau an ein Einfamilienhaus in Speicherz, als auch Änderungen zu einem bestehenden Verfahren im Baugebiet Am Strauch und die Errichtung einer Natursteinmauer mit Geländeauffüllung in der Ringstraße wurden vom Gemeinderat einstimmig abgesegnet.