In Weißenbach: Kubanischer Flüchtling "Kuba" und die Furcht vor ungewisser Zukunft
Autor: Steffen Standke
Weißenbach, Montag, 24. Januar 2022
Der kubanische Flüchtling Yoansy Antonio Naranjo Figueredo und seine Familie gehören fest zur Weißenbacher Dorfgemeinschaft. Doch eine Entscheidung des Würzburger Verwaltungsgerichts stellt diese Existenz in Frage.
Yoansy Antonio Naranjo Figueredo möchte arbeiten. So wie es der 41-Jährige, den sie in Weißenbach "Kuba" nennen, jahrelang in der Metzgerei Schumann in Weißenbach getan hat. Doch er darf nicht, seit das Verwaltungsgericht Würzburg seine Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrags abgewiesen hat. Jetzt befürchten er und seine Familie tiefe Einschnitte, ja sogar eine Abschiebung. Das ärgert auch andere im Markt Zeitlofs. Und ruft eine Reaktion hervor.
Kuba - das ist die karibische Insel vor der Küste Floridas, von der Naranjo Figueredo mit seiner Frau Yudiangni Garcia Perdomo und den beiden Kindern Lismary und Jean Carlos 2015 floh. Der Weg der Familie führte über Russland, Montenegro, die serbische Hauptstadt Belgrad und Tschechien nach Deutschland. Nach der Aufnahme im zentralen Auffanglager Zirndorf wurden die Kubaner mit anderen Asylbewerbern erst in Schondra, dann in Zeitlofs untergebracht.
Große Hilfsbereitschaft in der Rhön
Die kubanische Familie erlebte große Hilfsbereitschaft in der Rhön. Eine Bilderbuch-Integration begann. Metzgermeister Karlheinz Schumann stellte Naranjo Figueredo in Vollzeit in seinem Weißenbacher Familienbetrieb ein. Vor wenigen Monaten bezogen die Kubaner ein Häuschen am Thüngenschen Schlosspark, das ein Unternehmer eigens für sie als Mieter hergerichtet hatte.
Yudiangni Garcia Perdomo hat einen Minijob in der Gastronomie im Staatsbad Brückenau gefunden. Tochter Lismary, inzwischen 16, besucht die Mittelschule; sie und Jean Carlos, der in Zeitlofs lernt, bekamen 2017 ein Schwesterchen, Liz Emely. Die Fünfjährige besucht den Weißenbacher Kindergarten.
Das alles steht jetzt auf dem Spiel. Naranjo Figueredos Antrag auf Asyl lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits im Mai 2018 ab. Die Klage, die er mit Hilfe einer Würzburger Anwältin dagegen anstrengte, verhandelte das Würzburger Verwaltungsgericht im Oktober 2018. Wenig überraschend lehnte es auch sie ab, denn Kuba gilt den deutschen Behörden nicht als Land, wo Menschen verfolgt oder gar gefoltert werden.
Von Berufung abgeraten
Mitte Dezember wurde diese Entscheidung rechtskräftig; davon, eine Berufung zu beantragen, riet die Anwältin wegen zu geringer Chancen ab.
Nun hängen die Kubaner in der Luft. Der 41-Jährige, ja die ganze Familie fürchtet, in ihr Heimatland abgeschoben zu werden. Wenn er doch wenigstens arbeiten und sich ablenken könnte. Aber auch das ist bei seinem Status im Moment nicht möglich.