Fuchs hing in der Falle
Autor: Peter Rauch
Bad Kissingen, Donnerstag, 06. November 2014
Wegen Jagdwilderei und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde gegen einen Landwirt aus dem Altlandkreis Bad Brückenau vor dem Bad Kissinger Amtsgericht verhandelt.
Wer dabei aber an den Wildschütz Jennerwein denkt, der zwischen 1870 und 1877 rund um den Schliersee verbotenerweise auf Reh- und Gamsjagd ging, der liegt total falsch, ging es hier doch "nur" um einen Fuchs. Einen sehr jungen Fuchs, wie mehrere Zeugen aussagten, der einem Landwirt aus dem Altlandkreis Bad Brückenau allerdings sehr teuer zu stehen kam: Am 1. Juni, einem Sonntag, ging eine Bewohnerin eines kleinen Dorfes durch die Wiesen hinter dem Ort spazieren. Ca. 300 Meter hinter der Bebauung hörte sie bei einer Feldscheune ein Winseln und Kettengeklapper und entdecke bei der Nachschau einen kleinen Fuchs, der mit den Vorderläufen gefangen in einer Schlagfalle hing.
Polizei informiert
Gemeinsam mit einem hinzugekommenen Bekannten öffnete sie das schwere Tellereisen, das neben der Scheune angekettet war, und der Jungfuchs verschwand kriechend im hohen Gras.
Die Falle nahm sie mit und rief wegen des verletzten Tieres ihre Tierärztin an, die ihr riet, die Falle bei der Polizei abzugeben. Zwei Tage später erschien ein Uniformierter an der Feldscheune, fand noch die im Boden befestigte Kette vor und nach kurzer Suche auch den noch lebenden, aber schwer verletzten Fuchs. "Beide Vorderläufe waren dem Tier durch die Falle zerschlagen worden, so dass es sich praktisch nur noch auf den Gelenken fortbewegen konnte", so der Polizist in seiner Zeugenaussage vor Gericht. Es sei ihm ein leichtes gewesen, dem Tier zu folgen und es mit der Dienstwaffe von seinem Leiden zu erlösen.
Fast ungläubig hörten Staatsanwältin und Richterin, dass das Tier nach zwei Tagen mit zertrümmerten Vorderläufen immer noch gelebt hat. Die Beamten nahmen die Kette mit auf den Hof des Scheunenbesitzers und konfrontierten ihn damit.
Auf die Frage ob er die Kette kenne, sei der Landwirt sofort in Rage geraten und habe losgepoltert, dass "Fuchs und Marder seine Stroh- und Heuballen anfressen, dass er sie nicht mehr verfüttern könne - da müsse man halt selbst mal was in die Hand nehmen".
Vor Gericht entstand ein leichter Disput, wann der Beamte den Landwirt gebremst und ihm erklärt habe, dass er nun nicht mehr aussagepflichtiger Zeuge sei, sondern als Beschuldigter vernommen werde, der sich laut Gesetz nicht mit einer Aussage belasten müsse.
Gegen Bußgeld geklagt
Auf der Dienststelle und auch vor Gericht machte der Beschuldigte, der mit einem Verteidiger erschien, keinerlei Angaben mehr zu dem Vorfall und eigentlich wäre die Sache gar nicht vor Gericht gelandet, hätte er das Bußgeld in Höhe von 2100 Euro akzeptiert.
Der Beschuldigte hatte aber Einspruch erhoben und zu seinem Verteidiger just jenen Anwalt ausgewählt, dessen Familie dort das Jagdrecht besitzt.
Zuerst mit Engelszungen, dann mit einer sehr deutlichen Warnung, dass die 60 Tagessätze à 35 Euro deutlich nach oben gehen können, redete die Richterin auf den wegen "Wilderei" Angeklagten ein. Bislang sei nicht bekannt gewesen, dass der Fuchs, nachdem er befreit war, noch so lange hat leiden müssen, so dass nun auch Tierquälerei eines Wirbeltieres hinzukäme. Nach längerer Diskussion mit seinem Anwalt nahm der Beschuldigte seinen Einspruch gegen das Bußgeld zurück, meinte aber "ich bezahle für eine Falle, die ich nicht gestellt habe, bekomme ich die dann auch zurück?" Worauf ihm erklärt wurde, dass das Tellereisen von der Behörde eingezogen wird, denn solche Schlagfallen sind bereits seit 1995 in der gesamten EU verboten. Dass er die Falle gestellt habe, daran habe man keinen Zweifel, so das Gericht.