Bad Brückenau: Polizei-Reglement von 1804
Autor: Ulrike Müller
Staatsbad Brückenau, Sonntag, 01. März 2015
Ein Polizei-Reglement von 1804 regelt ganz genau, was in Kuranlagen geht und was nicht. Die Zeit hat sich gewandelt, allerdings gibt's auch heute wunde Punkte...
Die Vorstellung allein entlockt schon ein Schmunzeln. "Wer baden will, muß dem Verwalter 2. Stunden zuvor Nachricht davon geben." Man stelle sich vor, das gelte heute noch... Die Staatliche Kurverwaltung müsste wohl ihr Personal erheblich aufstocken. Doch diese Anordnung ist mehr als 200 Jahre alt. Sie findet sich im Polizei-Reglement für das Bad Brückenau aus dem Jahr 1804. "Kopien des Dokuments wurden bis in die 1990er Jahre hinein als Souvenir verkauft", erzählt Bettina Lange, Marketing-Chefin der Staatlichen Kurverwaltung. Eine Bürgerin brachte unlängst ein Exemplar in der Redaktion vorbei.
"Der Verhaltenskodex in Kuranlagen hat sich im Laufe der Geschichte gewandelt, weil sich ja auch die Kurgäste und ihre Ansprüche geändert haben", erklärt Roland Heinlein vom Stadtarchiv Bad Brückenau. Wer heute eine Kur verordnet bekommt, ist meistens krank oder auf dem Weg der Genesung. Früher war das anders.
Der Besuch eines Kurortes galt als Luxus und war der adeligen Oberschicht vorbehalten.
Und so ist das Reglement ein Spiegel der damaligen Zeit. "In den Alleen wird das Reiten und Fahren, in den Eß- und Spiel-Sälen das Tabacks-Rauchen untersagt", heißt es zum Beispiel. Aber es wird noch besser: "Auch ist das Schießen in den Gebäuden selbst und in ihrer Nähe, so wie in den Alleen und der Nähe der Brunnen nicht erlaubt." Und: "Während des Essens sowohl als auch des Tanzes dürfen Personen gemeinen Standes sich in den Sälen nicht aufhalten."
Hausordnung im Gespräch
Die Regeln stammen aus einer Zeit, in der es zum guten Ton gehörte, sich hin und wieder einem Duell zu stellen - deshalb der Absatz mit den Waffen. Aber auch die klare Trennung der Gesellschaft in unterschiedliche Schichten war fest verankert. Diese Zeiten freilich sind längst vorbei.
Trotzdem gibt es auch heute Verhaltensregeln, an die sich die Kurgäste halten. Oder halten sollten. Denn nicht immer funktioniert das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.
"Wir wollen demnächst eine Hausordnung erlassen", kündigt Kurdirektorin Andrea Schallenkammer an. Die Knackpunkte: Rauchen, Hunde und die Parksituation. "Wenn die Leute wüssten, wie viel Arbeit das für unsere Gärtner ist, würden sie vielleicht nicht mehr auf der Wiese parken", nennt sie einen Grund, warum sie noch einmal festschreiben möchte, was längst geregelt ist. Denn in den Gebäuden - etwa der Wandelhalle - darf ohnehin nicht geraucht werden und für Hunde gilt die Hundehaltungsverordnung der Stadt Bad Brückenau. Das Problem ist nur, dass sich nicht jeder dran hält.
"Ein guter Hundebesitzer hat immer ein Tütchen dabei", sagt Schallenkammer.
Es könne nicht sein, dass die Mitarbeiter der Kurgärtnerei regelmäßig mit Schäufelchen den Schlosspark säubern müssten. Dieses Phänomen ist wohl zeitlos. So heißt es schon im Polizei-Reglement: "Um die Kranken in ihrer Ruhe nicht zu stöhren, müssen solche [Hunde; Anm. d. Red.] von ihren Eigentümern Abends um 10. Uhr in ihren Zimmern eingesperrt sein."