Ausladende Auslagen im Visier
Autor: Ralf Ruppert
Bad Kissingen, Freitag, 30. Oktober 2015
In der Fußgängerzone soll mehr Ordnung einkehren. Die aktuelle Satzung sieht eigentlich nur kleine Außenflächen vor.
Über die so genannte Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsgrund hat der Bad Kissinger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beraten. "Wir haben eine Satzung, die aber nicht gelebt wird", verwies Oberbürgermeister Kay Blankenburg (SPD) auf eine "ausufernde Inanspruchnahme" der Flächen vor den Läden in der Fußgängerzone. Eigentlich sollte es in der Sitzung darum gehen, Verstöße als Ordnungswidrigkeit einzustufen.
Am Ende der Beratung waren sich die Räte jedoch einig, dass sie in Absprache mit dem Einzelhandelsverein "Pro Bad Kissingen" zunächst die Regeln in der Satzung überarbeiten müssen.
Bisher 20 Zentimeter erlaubt
"Es beschweren sich viele Leute, dass es aussieht wie auf einem Basar", berichtete OB Blankenburg. Das Ziel sei die größtmögliche Attraktivität der Fußgängerzone.
Auslagen sollten auf keinen Fall Rollatoren, Rollstühle oder gar Rettungsfahrzeuge behindern. OB stellte auch den juristischen Rahmen klar: "Es wird uns nicht gelingen, rechtssicher zwischen Sortimenten zu unterscheiden." Die Stadt könne nicht etwa Blumen anders behandeln als weniger attraktive Waren. Ausgenommen von der Satzung sei dagegen die Außen-Bestuhlung gastronomischer Betriebe.Aktuell sind laut Blankenburg 1,4 Quadratmeter Fläche für sieben laufende Meter Ladenfront vorgeschrieben. "Das sind gerade einmal 20 Zentimeter auf der gesamten Länge", verdeutlichte der Oberbürgermeister. Er schlug eine Erweiterung auf 70 Zentimeter vor. "Wir wollen verhindern, dass die Auslage über die Straße rüberwächst", unterstützte SPD-Fraktionssprecher Bernd Czelustek diesen Vorschlag.