Druckartikel: Aus "Spaß" Polizei gespielt: Verhandlung vor dem Bad Kissinger Amtsgericht

Aus "Spaß" Polizei gespielt: Verhandlung vor dem Bad Kissinger Amtsgericht


Autor: Sigismund von Dobschütz

Bad Kissingen, Donnerstag, 30. März 2017

Soldaten spielten sich als Streifenbeamte auf und kontrollierten junge Frau. Richterin: "Wie kamen Sie nur auf diesen glorreichen Gedanken?"
Vom Amtsgericht Bad Kissingen wurden die beiden Soldaten zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr dürfte folgen. Symbolfoto: Archiv


So etwas habe sie in ihrer langjährigen Praxis noch nicht erlebt, wunderte sich kürzlich die Richterin am Amtsgericht nach ihrer Urteilsverkündung. Angeklagt waren zwei junge Zeitsoldaten, die sich nach fröhlicher Nacht aus Übermut in Bad Kissingen gegenüber einer 20-jährige Pkw-Fahrerin als Zivilpolizisten ausgegeben und eine Polizeikontrolle vorgetäuscht hatten. Beide wurden wegen Amtsanmaßung zu einer Geldstrafe von jeweils 1 200 Euro zuzüglich Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Ein Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr dürfte folgen.

"Es war eine dumme Aktion", zeigte sich der Anstifter einsichtig. Anfangs wollte er in der Verhandlung "nicht direkt etwas sagen, bevor ich etwas Falsches sage", doch schon in der polizeilichen Vernehmung waren beide Soldaten geständig gewesen, weshalb sie dann doch alle Fragen der Richterin offen beantworteten. "Es war die erste Dummheit, die wir uns beim Bund geleistet haben", entschuldigte sich sein Kamerad reumütig.

Während einer mehrtägigen Übung in Hammelburg hatten sie in einer Bad Kissinger Diskothek als Gäste an einer Abiturientenfeier teilgenommen. Nach Verlassen der Disco verfolgten sie mitten in der Nacht in ihrem Auto das Fahrzeug der als Zeugin geladenen 20-Jährigen. Sie hatte später den Vorfall angezeigt, weil ihr aufgrund eigener Erfahrung aus einer zurückliegenden Polizeikontrolle "das alles so komisch vorgekommen" war.


Mit Lichthupe verfolgt

Die Zeugin sagte vor Gericht aus, zunächst habe das verfolgende Fahrzeug die Lichthupe betätigt, sie dann überholt und durch Handzeichen zum Halten aufgefordert. Die beiden Angeklagten seien ausgestiegen, der eine habe sie um Personal- und Fahrzeugpapiere gebeten, während der andere mit Benutzung seines Smartphones den Anschein erweckte, diese Dokumente zu überprüfen.

Der Staatsanwalt rechnete beiden Angeklagten ihr umfängliches Geständnis an. Sie hätten den Sachverhalt in Übereinstimmung mit der Zeugenaussage korrekt geschildert. Beide hätten sich nur einen Spaß erlaubt. Für den Anstifter beantragte er eine Geldstrafe von 1200 Euro, den jüngeren Mitangeklagten wollte er nach Jugendstrafrecht mit 1000 Euro belangen.

Doch die Amtsrichterin hielt das Jugendstrafrecht nicht für angemessen und verurteilte beide Täter zu 1200 Euro Geldstrafe zuzüglich der Verfahrenskosten. "Wie kamen Sie nur auf diesen glorreichen Gedanken?", wandte sie sich nach dem Urteilsspruch an die beiden Angeklagten und gab ihnen zu bedenken: "Es hätte auch schiefgehen können". So hätte zum Beispiel die Zeugin in der Erkenntnis, in eine falsche Kontrolle geraten zu sein, in Panik ausbrechen können. "Diese Aktion war für beide Seiten relativ gefährlich." Positiv rechnete die Richterin den Soldaten an, sie hätten keine schlechten Absichten verfolgt und die Zeugin auch nicht "anmachen" wollen. "Nichts spricht gegen Sie, alles für Sie." Allerdings seien beide bei ihrer Kontrolle sehr professionell aufgetreten und hätten die Zeugin sehr verunsichert. Zwar seien sie mit diesem Urteil gut weggekommen, "doch werden Sie von der Bundeswehr wohl noch das eine oder andere Wort hören."