Der angeklagte Gastronom erhält eine Bewährungsstrafe und muss 1200 Euro zahlen.
Bereits zum dritten Mal musste sich ein 57 Jahre alter Mann aus Bad Brückenau wegen zwei Betrugsvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kissingen verantworten. Das Verfahren war zuletzt im Juni unterbrochen worden, um fehlende Bankdokumente zu beschaffen. Der Angeklagte hatte von Februar bis November 2010 Arbeitslosengeld II bezogen und gleichzeitig von einer Bekannten 32.000 Euro erhalten.
Diese Summe meldete er jedoch nicht bei der Bundesagentur für Arbeit, die ansonsten die Leistungen nicht bewilligt hätte. Der Behörde entstand so ein Schaden von mehreren tausend Euro. Die Richterin befand den Mann für schuldig und verurteilte ihn zu einem Jahr und fünf Monate Haft. Ihm werden drei Jahre Bewährungszeit eingeräumt, zudem muss er eine Geldauflage in Höhe von 1200 Euro an die Staatskasse zahlen.
Der Angeklagte blieb weiterhin bei seiner Aussage, dass es sich bei dem Geld von seiner Bekannten um ein Darlehen handelte, das er ausschließlich zur Tilgung seiner Schulden verwendete. "Ich habe das Geld nicht genommen, um ein Luxusleben zu führen. Ich bin kein Betrüger", verteidigte er sich.
Im Januar 2010 sei er aus dem Gefängnis in die Arbeitslosigkeit entlassen worden. Zu dem Zeitpunkt sei er mit etwa 160.000 Euro verschuldet gewesen. Mit dem geliehenen Geld habe er beispielsweise einen Vergleich mit einem Hauptgläubiger erzielt.
Wie der Gastronom angab, steht er bis heute immer noch mit 80.000 Euro in der Kreide.
Die Richterin rechnete dem Beklagten jedoch vor, dass er lediglich für 27.000 Euro nachweisen könne, damit Ausstände beglichen zu haben. "Es bleibt immer noch eine Differenz von 5000 Euro. Solange sie uns nicht detailliert auflisten, an wen sie noch Geld bezahlt haben, bleibt diese Differenz", stellte die Vorsitzende fest. Den Betrag hätte er bei der Bundesagentur angeben müssen.
"Es gibt Zweifel - und die sind vernünftig", forderte die Verteidigung den Freispruch des Angeklagten. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes, wird ein Darlehen zur Schuldentilgung nicht zum Einkommen gerechnet und müsse deshalb nicht bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Zudem habe die Bekannte des Angeklagten bestätigt, dass es sich um ein Darlehen handele.
Die Vorsitzende lehnte das Argument ab. Das sei nur zulässig, wenn auch ein hieb- und stichfester Darlehensvertrag vorliege. Eine mündliche Abmachung reiche nicht. "Es ist nicht der Fall, dass hier eine konkrete Rückzahlungsvepflichtung besteht", begründete sie. Die Bekannte, die selbst schon in hohem Alter ist, könne angesichts der hohen Schulden des Angeklagten nicht damit rechnen, dass sie ihr Geld jemals wieder bekomme. Der Bad Brückenauer hätte die Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse melden müssen. Das sei unterblieben, darum handle es sich um Betrug.
Weil der gebürtige Italiener erst unlängst in einem anderen Verfahren verurteilt wurde, bildete die Richterin eine Gesamtstrafe aus beiden Verhandlungen. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte sie, dass er nicht vorsätzlich gehandelt habe und - trotz mehrfacher Vorstrafen - noch nie wegen Betrugs strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.