Amtsgericht Bad Kissingen verurteilt Mann wegen besonders schweren Diebstahls
Autor: Sigismund von Dobschütz
Bad Kissingen, Sonntag, 11. November 2018
Unter anderem war der 45-Jährige in das Sportheim in Schlimpfhof eingebrochen. Als Grund für seine Taten gab er seine verzweifelte finanzielle Lage an.
Sein Leben in Deutschland hatte sich der Schreiner aus Rumänien mit Sicherheit anders vorgestellt. Nach nur dreijährigem Aufenthalt verurteilte das Bad Kissinger Schöffengericht den 45-Jährigen wegen mehrfachen schweren Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Im Frühjahr 2015 war der Rumäne mit seiner Freundin nach Würzburg gekommen. Nachts fuhr er Backwaren einer Fuldaer Großbäckerei in Nordbayern aus. Doch schon 2016 verlor er diesen Job, lebte anfangs von Arbeitslosengeld, dann bis zuletzt von Sozialhilfe. Aus Kostengründen war er 2017 in den Bad Kissinger Landkreis gezogen. Am Wochenende verdiente er sich als Pizza-Fahrer noch ein Taschengeld hinzu. 700 Euro hatte er monatlich für sich, seine Verlobte und das gemeinsame Kleinkind. Doch 350 Euro kostete die Wohnung, mit 300 Euro zahlte er sein Auto ab. "Zum Essen hatten wir nichts mehr", nannte der Angeklagte als Grund für kommende Taten.
Auf einer seiner Pizza-Fahrten entdeckte er im Juni 2017 das Sportheim Schlimpfhof. In der Annahme, dort könnte etwas zu holen sein, brach er noch in derselben Nacht ein und räumte alles Verwertbare aus: Elektronische Geräte, eine Musikanlage und 52 Flaschen Alkohol. In kurzen Zeitabständen setzte der Rumäne seine nächtliche Einbruchsserie fort. Wegen neunfachen Einbruchs und Diebstahls stand der 45-Jährige nun vor Gericht.
Zwei ohnehin missglückte Einbrüche wurden aus der Anklage genommen, da der Beschuldigte diese bestritt, das Gericht ihm beide auch nicht hätte nachweisen können und beide für die Urteilsfindung nicht entscheidend waren. Ansonsten war der Mann in allen Punkten "voll umfänglich geständig", was Staatsanwältin und Verteidigerin ihm anrechneten, zumal dem Gericht dadurch die mühsame Beweisführung erspart wurde. Zu seinen Gunsten sprach auch die Spontaneität und Planlosigkeit seiner Taten.
Dennoch unterstellten Staatsanwältin und Richter dem Angeklagten erwerbsmäßiges Handeln, hatte dieser doch seine Beute verkaufen wollen. Allerdings hatte er außer einem rumänischen Lastwagenfahrer keinen weiteren Hehler gefunden, weshalb die Polizei bei der Durchsuchung seiner Wohnung einen Großteil der Beute sicherstellen und den Eigentümern zurückgeben konnte.
Während die Staatsanwältin kriminelle Energie beim Angeklagten festgestellt hatte und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung forderte, verwies die Verteidigerin auf das amateurhafte Vorgehen und die verzweifelte finanzielle Situation des Angeklagten. "Ich habe heute bei ihm echte Tränen gesehen." Sie hielt deshalb ein Jahr und drei Monate auf Bewährung für ausreichend.
Das Schöffengericht verurteilte den Rumänen nach halbstündiger Beratung zu zwei Jahren mit fünfjähriger Bewährungsfrist. Der Angeklagte sei nicht einer "der berüchtigten professionellen Einbrecher aus dem Osten", gestand der Vorsitzende Richter ihm zu.