Amokfahrt unter Drogeneinfluss
Autor: Gerd Schaar
Bad Kissingen, Donnerstag, 03. April 2014
Fahrer streifte mit 250 Stundenkilometern auf der A 71 ein anderes Auto.
Bad Kissingen — Eine Geldstrafe in Höhe von 1900 Euro sowie eine Sperrfrist von einem Jahr und neun Monaten für den Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis verhängte das Amtsgericht gegen einen Mann von Mitte 30. Der war nach Feststellung der Staatsanwaltschaft unter Drogeneinfluss mit sehr hoher Geschwindigkeit aggressiv auf der Autobahn unterwegs und streifte ein anderes Fahrzeug.
"Es hätte Tote und Schwerverletzte geben können", stellte die Richterin in ihrer
Urteilsbegründung fest. "Mein Mandant hatte persönliche Probleme und nahm in seiner schwierigen Lebenssituation Drogen", warb der Strafverteidiger um Milde. Nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin vor etwa einem Jahr hatte der Beklagte sich in deren abgemeldetes Auto gesetzt und war dann losgebraust.
"Ich hatte vermutlich ein Tempo zwischen 230 und 250 Stundenkilometer", bestätigte der geständige Angeklagte. Er sei auf der Überholspur der A 71 unterwegs gewesen. Vor ihm fuhren ein Pkw und ein Lkw auf der rechten Spur. Dann sei der Pkw zum Überholen in seine linke Spur gewechselt. "Ich musste sehr stark abbremsen", so der Beklagte.
Nein, an eine Kollision mit dem anderen Pkw könne er sich nicht erinnern. Er gab aber zu, sich vor den Vordermann mit seinem Auto rechts eingeordnet und diesen dann ausgebremst zu haben. Der Fremdschaden am anderen Pkw überstieg 2000 Euro. Außerdem hatte der Beklagte aus Ärger die Beifahrerscheibe herunter gedreht und eine Plastikflasche in Richtung seines Unfallgegners geworfen, als er auf gleicher Höhe war.
Alkohol erst nach der Fahrt
Ein ungutes Gefühl muss den Angeklagten beschlichen haben. So entschloss er sich, die A 71 bei Rannungen zu verlassen und auf einem einsamen Waldweg das Weite zu suchen. Als er an einer Scheune hielt, um ein Nickerchen zu halten, fiel der Angeklagte einem ansässigen Landwirt auf. Dieser meldete der Polizei, dass ein Auto ohne amtliches Kennzeichen dort parke und der Fahrer darin schlafe. Weil der Angeklagte damals kräftig nach Alkohol roch, vermuteten die Polizisten eine vorausgegangene Autofahrt unter Alkohol. Wie sich aber im Nachhinein ergab, hatte der Beklagte erst nach seiner Amokfahrt zur Wodkaflasche gegriffen.
Das konnte die Sachverständige in ihrem Gutachten bestätigen. Allerdings habe der Angeklagte mächtig unter dem Einfluss von Amphetaminen gestanden. "Diese Droge hat schlimmere Wirkungen als Heroin", so die Sachverständige. Die Auswirkungen wie Enthemmung, Reizbarkeit, Halluzination, Verwirrtheit, Orientierungslosigkeit und Müdigkeit durch Einnahme von Amphetamin passten ganz genau ins Bild des Tathergangs.
Einen Führerschein konnte der Angeklagte nicht vorweisen, weil die Fahrerlaubnis schon 2012 wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen worden war. Weitere einschlägige Ahndungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Raserei und Drogenkonsum zieren seit Jahren das Strafregister des Angeklagten. Das Urteil blieb unter dem Antrag der Staatsanwältin, die für diesen "harten und nicht alltäglichen Fall" sogar 210 statt der 190 Tagessätze zu je zehn Euro beantragte. Das Urteil wurde sofort angenommen hgs