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Tödlicher Brückensprung in Unterfranken: 35-Jähriger zu 13 Jahren Haft verurteilt - Urteil noch nicht rechtskräftig


Autor: Redaktion, Agentur dpa

Kleinwallstadt, Donnerstag, 22. Dezember 2022

Ein 35-jähriger Mann steht vor Gericht, weil er einen Bekannten dazu gezwungen haben soll, mitten im Winter in den Main zu springen - dieser starb in dem eiskalten Wasser. Nun wurde das Urteil verkündet.
Ein angeklagter Mann im Landgericht Aschaffenburg.


Update vom 22.12.2022, 12.30 Uhr: Nach tödlichem Brückensprung - 35-Jähriger zu 13 Jahren Haft verurteilt

Weil er aus Rachsucht einen Bekannten zu einem tödlichen Sprung in den Main gebracht haben soll, ist ein Mann in Aschaffenburg zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht habe den Angeklagten am Donnerstag (22. Dezember 2022) der gefährlichen Körperverletzung in Tatmehrheit mit Totschlag in mittelbarer Täterschaft für schuldig befunden, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht ordnete zudem an, den Mann in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt.

Laut Anklage hatte der 35-Jährige dem Opfer in der Tatnacht im Februar bei Wörth am Main (Landkreis Miltenberg) eine Abreibung verpassen wollen. Dazu habe er den 30-Jährigen erst malträtiert und ins Wasser geschickt und ihn dann gezwungen, zu einer mehr als einen Kilometer entfernten Fußgänger- und Eisenbahnbrücke zu laufen. Nach dem Sprung von der Brücke hatte das verzweifelte, körperlich durch Schläge und Winterkälte erschöpfte Opfer keine Chance und starb.

Der Verdächtige und das Opfer hatten sich seit Jahren gekannt, beide saßen zeitweise zusammen in einem Gefängnis. Dort soll sich das Opfer bei einem Stationsbeamten über den gewalttätigen Angeklagten beschwert haben.

Update vom 21.12.2022, 18.10 Uhr: Besondere Schwere der Schuld soll festgestellt werden

Weil er aus Rachsucht einen Bekannten zu einem tödlichen Sprung in den Main gebracht haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten. Zudem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Landgericht laut einem Justizsprecher. Der Nebenklagevertreter schloss sich dem an.

Die Verteidigung habe in ihrem Schlussvortrag beantragt, den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Eine Unterbringung sah demnach auch der Verteidiger für seinen Mandanten als geboten an. Die Urteilsverkündung ist nach Gerichtsangaben für Donnerstag (09.00 Uhr) geplant.

Der Verdächtige und das Opfer hatten sich seit Jahren gekannt, beide saßen zeitweise zusammen in einem Gefängnis. Dort soll sich das Opfer bei einem Stationsbeamten über den gewalttätigen Angeklagten beschwert haben.

Update vom 15.12.2022, 13.30 Uhr: Teil-Geständnis des Angeklagten stellt Staatsanwaltschaft vor Problem

Wie der BR berichtete, gibt es im Mordprozess um den tödlichen Brückensprung in Wörth am Main neue Entwicklungen: Wie das Landgericht Aschaffenburg auf Nachfrage des BR bestätigte, hat der Angeklagte vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt.

Er habe den Toten durch einen Aufenthalt in einer Jugendvollzugsanstalt im Jahr 2007 gekannt. Über seinen Verteidiger räumte er ein, seinen Bekannten im Februar getroffen und ihm gegen den Kehlkopf geschlagen zu haben. Anschließend soll er ihn zum Eintauchen in den Main gebracht zu haben – allerdings nur bis zur Brust. Zudem ließ er verlauten, dass der Brückensprung die Idee des Opfers gewesen sei. Als Grund gab er an, dass der Bekannte so Geschehnisse in ihrer gemeinsamen Vergangenheit beseitigen hätte wollen. Außerdem hätte er selbst nicht geglaubt, dass der Mann tatsächlich springen würde.

Auch dass das Opfer durch den Sprung gestorben sei, habe er erst später realisiert. Der Angeklagte bestreitetet somit weiterhin, seinen Bekannten zu dem Sprung von der Brücke gezwungen zu haben. Die Anklage der Ermittler lautet auf  "mittelbare Täterschaft". Der Angeklagte soll den Verstorbenen aus Rache zu dem Sprung gezwungen haben. Dies müssen sie nun aber noch vor Gericht beweisen. Viel Zeit bleibt ihnen dafür nicht mehr: Das Urteil soll laut Landesgericht noch vor Weihnachten verkündet werden.

Update vom 10.11.2022, 16.25 Uhr: Tortur bis zum tödlichen Sprung gefilmt

Aus Rache soll ein Mann einen Bekannten misshandelt und gezwungen haben, in den eiskalten Main zu springen. Das verzweifelte, körperlich durch Schläge und winterliche Kälte erschöpfte Opfer hat keine Chance und stirbt: Seit Donnerstag muss sich der mutmaßliche Täter vor dem Landgericht Aschaffenburg verantworten, unter anderem wegen Mordes. Gesehen hat die Tat im Februar in Unterfranken wohl niemand, aber der Angeklagte soll alles mit seinem Handy gefilmt haben.

In einem Clip ist am ersten Prozesstag das Opfer in offensichtlicher Todesangst zu sehen, das sich von außen an ein Brückengeländer klammert. Eine Männerstimme zählt laut bis drei, der 30-Jährige lässt los und stürzt rund zwölf Meter in den Tod.

"Heute wird mein Mandant noch keine Angaben machen", sagt der Verteidiger des 35-jährigen Angeklagten angesichts der Vorwürfe am Donnerstag. Am nächsten Verhandlungstag (18. November) werde er aber wohl Fragen des Gerichts beantworten. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung und Mord in mittelbarer Täterschaft. Das bedeutet, ein Täter nutzt jemand anderen als "Werkzeug" für die Begehung der Tat, führt also die Handlung nicht selbst aus.

Die Staatsanwaltschaft listet vor der Großen Strafkammer etliche Vorwürfe auf, darunter Schläge gegen den Kehlkopf und das Jochbein des Opfers. Der Angeklagte soll den Mann zudem gezwungen haben, in der Nacht vom 17. auf den 18. Februar bei Wörth am Main (Landkreis Miltenberg) bis zur Brust in den Hochwasser führenden Fluss zu gehen und dort - bei einer Wassertemperatur von nicht einmal sieben Grad Celsius - für ein paar Minuten zu bleiben. Ebenso dokumentiert per Handy. "Er wollte sich rächen", sagt Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh vor Gericht.

In der Tatnacht will der 35-Jährige dem Opfer mutmaßlich eine Abreibung verpassen. Nachdem er es laut Anklage malträtiert und ins Wasser schickt, zwingt der Angeklagte den stark frierenden 30-Jährigen schließlich, zu einer mehr als einen Kilometer entfernten Fußgänger- und Eisenbahnbrücke zu laufen. Dort fällt das Opfer schließlich in den Tod.

Der Verdächtige und das Opfer kannten sich seit Jahren, beide saßen zeitweise auch zusammen in einem Gefängnis. Dort soll sich das Opfer bei einem Stationsbeamten über den gewalttätigen Angeklagten beschwert haben.

Update vom 10.11.2022, 12.35 Uhr: Prozessauftakt im Fall des Todessturzes von Mainbrücke

Knapp neun Monate nach dem tödlichen Sturz eines Mannes von einer Mainbrücke in Unterfranken hat ein wegen Mordes angeklagter Mann zum Prozessauftakt geschwiegen. "Heute wird mein Mandant noch keine Angaben machen", sagte der Verteidiger des 35-Jährigen am Donnerstag vor dem Landgericht Aschaffenburg. Am nächsten Verhandlungstag (18. November) werde er aber voraussichtlich Fragen des Gerichts beantworten.

Die Staatsanwaltschaft glaubt, der Angeklagte habe seinen Bekannten aus Rache gezwungen, in der Nacht zum 18. Februar zwischen Wörth und Erlenbach (Landkreis Miltenberg) in den eiskalten Fluss zu springen. Der 30-Jährige stürzte rund zwölf Meter in die Tiefe und starb im Hochwasser führenden Main. Die Tat soll der Angeklagte mit seinem Handy gefilmt haben.

Die Anklage lautet unter anderem auf Mord in mittelbarer Täterschaft. Das bedeutet, ein Täter nutzt jemand anderen als "Werkzeug" für die Begehung der Tat, führt also die Handlung nicht selbst aus. Der Verdächtige und das Opfer kannten sich seit Jahren und saßen zeitweise auch zusammen in einem Gefängnis. Dort soll sich das Opfer bei einem Stationsbeamten über den gewalttätigen Angeklagten beschwert haben.

Update vom 09.11.2022, 19.50 Uhr: Bekannten zu Sprung in Main gezwungen? Prozess beginnt

Knapp neun Monate nach dem tödlichen Sturz eines Mannes von einer Mainbrücke in Unterfranken beginnt am Donnerstag (10. November 2022) um 9 Uhr der Prozess gegen einen Bekannten des Opfers.

Der Angeklagte soll den 30-Jährigen gezwungen haben, in der Nacht zum 18. Februar zwischen Wörth und Erlenbach (Landkreis Miltenberg) in den eiskalten Fluss zu springen. Der Mann stürzte rund zwölf Meter in die Tiefe und starb im Hochwasser führenden Main. Die Tat soll der Angeklagte mit seinem Handy gefilmt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen vor dem Landgericht Aschaffenburg gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung sowie Mord in mittelbarer Täterschaft vor. Das bedeutet, ein Täter nutzt jemand anderen als "Werkzeug" für die Begehung der Tat, führt also die Handlung nicht selbst aus.

Die Anklagebehörde vermutet, dass der 35-Jährige seinem Bekannten aus Rache eine "Abreibung verpassen" wollte. Der Verdächtige und das Opfer kannten sich seit Jahren und saßen zeitweise auch zusammen in einem Gefängnis. Dort soll sich das Opfer bei einem Stationsbeamten über den gewalttätigen Angeklagten beschwert haben.

Der Verdächtige war etwa eine Woche nach der Tat in Rheinland-Pfalz festgenommen worden. Die Leiche des 30-Jährigen wurde gut drei Wochen nach dem Sprung von der Fußgänger- und Eisenbahnbrücke an der Schleuse des Kraftwerks Kleinwallstadt an der bayerisch-hessischen Landesgrenze gefunden.

Update vom 20.09.2022, 11.15 Uhr: Starttermin für Prozess um tödlichen Brückensturz

Wochenlang galt er als vermisst, bis schließlich sein lebloser Körper gefunden wurde: Im Frühjahr 2022 stürzte ein 30-Jähriger von der Mainbrücke im Kreis Miltenberg. Ein Bekannter des Mannes steht im Verdacht, seinen Tod verschuldet zu haben.

Nach dem tödlichen Sturz eines Mannes von einer Mainbrücke in Unterfranken soll der Prozess gegen den Verdächtigen am 10. November 2022 beginnen. Das Landgericht Aschaffenburg hat die Anklage zugelassen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Insgesamt sind bis zum 22. Dezember acht Prozesstage terminiert.

Angeklagt ist ein zur Tatzeit 34-Jähriger, der seinen Bekannten am 17. Februar dazu animiert haben soll, zwischen Wörth und Erlenbach im Landkreis Miltenberg in den Fluss zu springen. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung sowie Mord in mittelbarer Täterschaft vor. Das bedeutet, ein Täter nutzt jemand anderen als "Werkzeug" für die Begehung der Tat, führt also die Handlung nicht selbst aus.

Das Motiv des Verdächtigen ist unbekannt. Die Ermittler vermuten nach früheren Angaben, dass der Mann das Opfer zuvor geschlagen hat. Die Männer kannten sich laut Staatsanwaltschaft seit einigen Jahren. Als Todesursache gilt ein Reflextod beim Eintauchen des 30-Jährigen in das kalte Wasser als wahrscheinlich.

Der Angeklagte war in Rheinland-Pfalz festgenommen worden. Die Leiche wurde gut drei Wochen nach dem Sprung an der Schleuse des Kraftwerks Kleinwallstadt an der bayerisch-hessischen Landesgrenze gefunden.

Update vom 17.8.2022, 18.20 Uhr: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Bekannten

Ein halbes Jahr nach dem tödlichen Sturz eines Mannes von einer Mainbrücke in Unterfranken hat die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Anklage erhoben. Verdächtig ist ein zur Tatzeit 34-Jähriger, der seinen Bekannten am 17. Februar dazu animiert haben soll, zwischen Wörth und Erlenbach (Landkreis Miltenberg) in den Fluss zu springen. Der Angeklagte habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert, teilte die Behörde am Mittwoch (17. August) mit. Zuvor hatte das Main-Echo über den Fall berichtet. Das Landgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung sowie Mord in mittelbarer Täterschaft vor. Das bedeutet, ein Täter nutzt jemand anderen als "Werkzeug" für die Begehung der Tat, führt also die Handlung nicht selbst aus. Das Motiv des Verdächtigen ist weiter unbekannt. Die Ermittler vermuten nach früheren Angaben, dass der Mann das Opfer zuvor geschlagen hat. Die Männer kannten sich laut Staatsanwaltschaft seit einigen Jahren. Als Todesursache ist ein Reflextod beim Eintauchen des 30-Jährigen in das kalte Wasser wahrscheinlich.

Der Angeklagte war etwa eine Woche nach dem Sprung in Rheinland-Pfalz festgenommen worden. Er kam zunächst wegen psychischer Auffälligkeiten in einem Bezirkskrankenhaus unter, sitzt aber mittlerweile in Untersuchungshaft in einem Gefängnis. "Seitens der Staatsanwaltschaft wird derzeit weder von einer verminderten Schuldfähigkeit noch von einer Schuldunfähigkeit des Angeschuldigten ausgegangen", hieß es. Die Leiche wurde gut drei Wochen nach dem Sprung von der Eisenbahnbrücke an der Schleuse des Kraftwerks Kleinwallstadt an der bayerisch-hessischen Landesgrenze gefunden.

Update vom 17.3.2022, 11.15 Uhr: Gutachten zu Todesfall liegt den Ermittlern vor

Nach dem tödlichen Sprung des 30-Jährigen und der Festnahme eines Tatverdächtigen könnte ein psychiatrisches Gutachten erste Hinweise auf ein Tatmotiv liefern: Im Rahmen der Ermittlungen wurde von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ein Sachverständiger beauftragt, ein psychiatrisches Gutachten über den 34-jährigen Tatverdächtigen zu erstellen. Dieses liegt den Ermittlern nun vor.

Es sei davon auszugehen, dass bei dem Festgenommenen zum Tatzeitpunkt eine psychiatrische Erkrankung vorlag, weshalb das Amtsgericht Aschaffenburg am Mittwoch einen Unterbringungsbefehl gegen den Mann erlassen hat.

Diese neuen Erkenntnisse zum Fall teilten das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg in einem gemeinsamen Schreiben mit. Der bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben und der 34-Jährige befindet sich in einem Bezirkskrankenhaus.

Update vom 16.3.2022: Obduktion nach Leichenfund bringt keine Klarheit

Auch nach der Obduktion eines in einer Mainschleuse gefundenen Toten ist unklar, woran der Mann starb. "Zur Todesursache gibt es bislang keine gesicherten Erkenntnisse", teilte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg  am Mittwoch (16. März 2022) mit. "Hinsichtlich des Tathergangs dauern die zeitintensiven und gründlichen Ermittlungen derzeit noch an." Zum möglichen Motiv eines Verdächtigen wollte die Behörde zunächst nichts sagen.

Ein 34-Jähriger soll das Opfer am Abend des 17. Februar dazu gebracht haben, von einer Eisenbahnbrücke zwischen Wörth und Erlenbach (Landkreis Miltenberg) in den Main zu springen. Der 34-Jährige wurde etwa eine Woche danach in Rheinland-Pfalz festgenommen, er sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Gut drei Wochen nach einem mutmaßlichen Tötungsdelikt wurde die Leiche des 30-Jährigen an der Schleuse des Kraftwerks Kleinwallstadt (Landkreis Miltenberg) gefunden.

Ein Mitarbeiter eines Kraftwerks in Kleinwallstadt (Kreis Aschaffenburg) hat bei Reinigungsarbeiten eine Leiche im Main gefunden, wie das Polizeipräsidium Unterfranken mitteilt. Die Polizei geht derzeit von einem Tötungsdelikt aus. Bei dem Vermissten handele es sich wahrscheinlich um einen vermissten 30-Jährigen, der von einem Bekannten zum Sprung von der Brücke gebracht wurde.

Ursprüngliche Meldung vom 11.3.2022: Vermisster 30-Jähriger tot im Main gefunden

Am Freitagmittag (11. März 2022) kam es zu einem Polizeieinsatz an der Schleuse am Kraftwerk in Kleinwallstadt. Bei Reinigungsarbeiten an der Schleuse konnte ein männlicher Leichnam durch einen Mitarbeiter gefunden werden. Eine durch die Staatsanwaltschaft beantragte rechtsmedizinische Untersuchung soll nun Klarheit schaffen. Derzeit geht die Polizei davon aus, dass es sich um einen vermissten 30-Jährigen handelt.

Im Rahmen der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ergaben sich Hinweise darauf, dass ein vermisster 30-Jährige am 17. Februar, zwischen 22:30 Uhr und 23:30 Uhr, von einer Brücke zwischen Wörth und Erlenbach in den Main gestürzt ist. Ein Bekannter soll für seinen Todessprung verantwortlich gewesen sein. Nach intensiven Fahndungsmaßnahmen konnte in der Folgewoche ein 34-jähriger Tatverdächtiger in Rheinland-Pfalz festgenommen werden. Dieser sitzt seitdem aufgrund des dringenden Tatverdachts des Mordes in Untersuchungshaft.