Geflügelpest bei Wildvogel im Kreis Aschaffenburg - Experten-Hinweise
Autor: Redaktion
Aschaffenburg, Donnerstag, 26. Februar 2026
Geflügelpest bei Wildgans im Kreis Aschaffenburg nachgewiesen. Experten raten zu Vorsicht und dem Melden von Totfunden.
Die Aviäre Influenza - auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt - wurde bei einer Wildgans im Landkreis Aschaffenburg festgestellt. Bei dem am Kahler See tot aufgefundenen Tier war der vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - kurz LGL - durchgeführte Test auf den Subtyp H5N1 positiv und wurde im Anschluss auch durch das Friedrich-Löffler-Institut - kurz FLI - als dem nationalen Referenzlabor amtlich bestätigt.
Seither wurden dort keine weiteren Vögel tot aufgefunden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt, kann aber bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel in seltenen Fällen nicht ausgeschlossen werden. Der Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln sollte daher vermieden werden. Nach einem Kontakt mit toten Wildvögeln wird empfohlen, die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Daneben sollte in diesen Fällen für 48 Stunden kein Kontakt zu Geflügelhaltungen stattfinden.
Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen sollten nicht in den direkten Kontakt mit verendeten Wildvögeln kommen. Wer Wassergeflügel wie Schwäne, Enten und Gänse, Raubvögel wie Eulen und Bussarde, Krähenvögel oder auch Kraniche, Störche und Reiher tot auffindet, wird gebeten, diese Funde dem Veterinäramt zu melden. Totfunde zum Beispiel von Tauben und Singvögeln sind für das aktuelle Geschehen weniger bedeutsam und sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort innerhalb eines eng begrenzten Zeitraums gefunden werden.
Die Meldung ist digital auf der Website des Landratsamts möglich. Um auch eine potentielle Einschleppung in Hausgeflügelbestände weiterhin zu verhindern, werden Halterinnen und Halter von Haus- und Nutzgeflügel um besondere Beachtung der Biosicherheit gebeten. Weiterhin werden Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgefordert, die Geflügelhaltung dem Veterinäramt über die oben genannte Website anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Über die Website des Landratsamts hinaus finden sich weiterführende Informationen auch an den folgenden Stellen: Empfehlungen für Geflügelhalterinnen und -halter auf der Website des FLI unter Aviäre Influenza und auf der Website des LGL unter Tiergesundheit > Tierkrankheiten > Virusinfektionen > Aviäre Influenza > Empfehlungen zum Schutz gegen die Geflügelpest. Risikoeinschätzung für Geflügelhalterinnen und -halter auf der Website der Universität Vechta unter Universität > Weitere Einrichtungen > trafo:agrar > Projekte > AI Risikoampel.
Deutschlandweit betrachtet, kam es im Oktober 2025 zu einem sprunghaften Anstieg der Nachweise der Vogelgrippe. Seinerzeit waren die Kraniche, die sich auf ihrem Herbstzug befanden, besonders betroffen. In vergangenen Herbst trat der erste bayerische Fall am 9. Oktober 2025 in einem Betrieb mit Gänsen im Landkreis Dingolfing-Landau auf. In Stadt und Landkreis Aschaffenburg kam es im November 2025 zu jeweils einem bestätigten Fall bei wildlebenden Kranichen sowie im Stadtgebiet vor wenigen Wochen zu einem weiteren bei einer Wildente.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.