Kind in Franken schwer missbraucht: Angeklagter gesteht Taten vor Gericht

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Prozessbeginn in Aschaffenburg: Angeklagter gesteht schweren Kindesmissbrauch
Vor dem Landgericht Aschaffenburg hat ein 23-Jähriger schwere Straftaten zugegeben. (Archivbild)
Prozessbeginn in Aschaffenburg: Angeklagter gesteht schweren Kindesmissbrauch
David-Wolfgang Ebener/dpa

Ein 23-jähriger Mann hat gleich zu Beginn eines aktuellen Prozesses am Landgericht Aschaffenburg schwerwiegende Sexualstraftaten begangen. Der bereits zuvor für andere Taten verurteilte Mann hatte während seines Hafturlaubs zwei Jungen missbraucht.

Update vom 7.10.2026: Prozessbeginn in Aschaffenburg - Angeklagter gesteht schweren Kindesmissbrauch

Ein in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter hat am Mittwoch (7. Oktober 2026) vor dem Landgericht Aschaffenburg gestanden, während seines Hafturlaubs zwei Jungen in Bayern und Sachsen-Anhalt sexuell missbraucht zu haben. "Die Fantasien waren da, das hat die Inhaftierung auch nicht geändert", sagte der 23-Jährige. Der Angeklagte gestand die Vorwürfe der Anklage umfassend ein.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn unter anderem des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs, der Herstellung und des Besitzes von kinderpornographischen Inhalten, der Vergewaltigung und der Körperverletzung. Das Opfer aus der Region Aschaffenburg soll zur Tatzeit zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein. Zudem soll es im Juli 2025 zu einem Übergriff auf einen damals Elfjährigen im Salzlandkreis gekommen sein. Die schweren Sexualstraftaten soll der Mann teilweise gefilmt und fotografiert haben.

23-Jähriger beging Taten in Hafturlaub  - umfassendes Geständnis am Landgericht Aschaffenburg

"Die Staatsanwaltschaft wird in der Hauptverhandlung die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beantragen", sagte Staatsanwalt Sebastian Geis und machte damit deutlich, wie gefährlich die Ermittler den Angeklagten einschätzen. Sicherheitsverwahrung kann nach dem Verbüßen einer Haftstrafe angeordnet werden, wenn von dem verurteilten Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Fast vier Jahre verbrachte der junge Mann bereits wegen Kindesmissbrauchs in der Jugendanstalt Hameln in Niedersachsen.

Zur Vorbereitung auf seine dauerhafte Entlassung wurde er Anfang 2025 in den Hafturlaub entlassen und zog nach Bayern. In einer Fachambulanz für Sexualstraftäter sprach er nach Erkenntnissen der Ermittler regelmäßig mit Experten. Dennoch soll der Angeklagte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg erneut zwei minderjährige Jungen schwer sexuell missbraucht haben. Das Verfahren wird vor der 2. Jugendkammer als Jugendschutzgericht geführt. Es ist grundsätzlich öffentlich. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit beispielsweise für die Vernehmung der Opfer ausgeschlossen wird. Vor dem Hafturlaub hatte der junge Mann bereits mehrere unbegleitete Ausgänge erhalten.

Zwischenzeitlich waren diese Lockerungen ausgesetzt worden. Er habe einen Ausgang dazu missbraucht, nach Bildern von Kindern zu suchen, die ihn erregten, sagte der Mann am Mittwoch im Gerichtssaal. Laut niedersächsischem Justizministerium suchte er mit seinem Handy im Internet nach frei zugänglichen Bildern. Daraufhin seien die Lockerungen der Jugendanstalt Hameln zunächst ausgesetzt und dann nach Gesprächen unter Einschränkungen wieder gewährt worden.

Ursprüngliche Meldung vom 6.10.2026: Kinder in Hafturlaub missbraucht: Prozessbeginn in Aschaffenburg steht bevor

Ein in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter soll während eines Hafturlaubes zwei Kinder in Bayern und Sachsen-Anhalt missbraucht haben. Das niedersächsische Justizministerium spricht dazu jetzt von einem "Prognoseirrtum" in der für den Mann zuständigen Jugendanstalt Hameln. Der Gefangene habe sich im gewährten Urlaub zur Entlassungsvorbereitung anders verhalten, als es in der Einrichtung in Hameln prognostiziert worden sei. Von Mittwoch (7. Oktober 2026) an steht der 23-Jährige im fränkischen Aschaffenburg vor Gericht.

Während des Hafturlaubes zur Vorbereitung auf die Entlassung soll der Mann die Kinder missbraucht haben. Das mutmaßliche Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zur Tatzeit zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein. Zudem soll sich der Angeklagte im Juli 2025 an einem damals Elfjährigen im Salzlandkreis vergangen haben.

Prozessauftakt in Aschaffenburg: Vier Verhandlungstage angesetzt

Die Taten soll der Mann teils gefilmt und fotografiert haben. Nach Erkenntnis der Ermittler suchte der Verdächtige, der zu den Tatzeiten in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut wurde, über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien.

Der Fall wird von Mittwoch an am Landgericht Aschaffenburg verhandelt. Die Jugendkammer hat vier Prozesstage bis zum 21. Oktober angesetzt. Die Staatsanwaltschaft will unter anderem eine Sicherungsverwahrung beantragen. Nach einer verbüßten Freiheitsstrafe würde der Mann dann im Gefängnis bleiben, sofern von ihm noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums wurde die rückblickend falsche Prognose über das Verhalten des Straftäters intern aufgearbeitet. Was genau das bedeutet, wurde nicht mitgeteilt.

Darüber hinaus soll der Fall auch eine Gesetzesänderung zur Folge haben. Künftig soll in Niedersachsen bei bestimmten Straftätern immer erst ein Gutachten erstellt werden, bevor Haftlockerungen oder der offene Vollzug genehmigt werden. Konkret gehe es um Menschen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder jene, die wegen eines besonders schweren Sexual- oder Tötungsdelikts verurteilt worden seien. Das Gutachten soll die Prognoseentscheidung der Haftanstalt absichern. In den kommenden Wochen soll der Gesetzentwurf im niedersächsischen Kabinett besprochen werden.

23-Jähriger hatte mehrere unbegleitete Ausgänge

Bereits nach dem Bekanntwerden des Falls hatte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) von einem "Versäumnis" gesprochen, weil vor dem Hafturlaub des Mannes keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden sei. Das sei lediglich vor zuvor gewährten Haftlockerungen erfolgt.

Während der Haftlockerungen soll der 23-Jährige mehrere unbegleitete Ausgänge gehabt haben. Zwischenzeitlich seien diese ausgesetzt worden, weil er einen Ausgang dazu genutzt habe, mit seinem Handy nach frei zugänglichen Bildern zu suchen. Diese waren nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums möglicherweise geeignet gewesen, eine sexuelle Erregung hervorzurufen. Der Rückfall sei therapeutisch aufgearbeitet worden.

Das Landgericht Hannover hatte den Mann bereits 2021 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Er kam in Hameln unter. Anfang 2025 wurde dem Gefangenen der Urlaub zur Entlassungsvorbereitung gewährt. Er zog nach Bayern. Das Strafende in Niedersachsen wäre am 31. Juli gewesen. Aufgrund der neuen Missbrauchsvorwürfe nahmen Ermittler den Verdächtigen allerdings Ende Juli in Bayern fest - er kam in Untersuchungshaft.