Aschaffenburg: Patientinnen vergewaltigt - Arzt muss ins Gefängnis
Autor: Agentur dpa
Aschaffenburg, Mittwoch, 21. Februar 2024
Ein Kardiologe aus Aschaffenburg hat gestanden, Patientinnen vergewaltigt zu haben. Deshalb muss er nun ins Gefängnis. Eine Revision des Angeklagten verwarf der Bundesgerichtshof.
Update vom 21.02.2024: Haftstrafe gegen Kardiologen nach sexuellen Übergriffen rechtskräftig
Die Haftstrafe gegen einen Arzt, der zwei Patientinnen am Untermain vergewaltigt hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Aschaffenburg am Mittwoch (21. Februar 2024) mit.
Das Gericht hatte den Kardiologen im vergangenen Oktober zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und zudem ein dreijähriges Berufsverbot als Arzt für die Behandlung von Frauen verhängt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess gestanden.
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Der Mediziner hatte im April 2021 eine Frau wegen Herzbeschwerden behandelt. Bei einer Ultraschalluntersuchung führte er dann ohne Vorwarnung seine Finger in die Scheide der Patientin ein. Das war nach Aussage eines Gutachters medizinisch nicht notwendig.
Eine weitere Patientin musste im September 2022 dem Kardiologen gegen ihren Willen in den Schritt fassen. Zudem berührte der Arzt die Frau laut Anklage in ihrem Intimbereich und drang mit einem Finger in sie ein. Einem dritten Opfer filmte der Angeklagte bei einem Gespräch in der Praxis heimlich unter den Rock.
Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen zwei weiterer ähnlicher Taten an zwei Frauen gegen den Mann, wie ein Sprecher der Behörde am Mittwoch mitteilte.
Update, 10.10.2023, 17.25 Uhr: Arzt gesteht mehrfache sexuelle Übergriffe - Haftstrafe
Nach der Vergewaltigung zweier Patientinnen am Untermain hat das Landgericht Aschaffenburg einen Arzt zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Zudem verhängte das Gericht ein dreijähriges Berufsverbot als Arzt für die Behandlung von Frauen. Der Angeklagte hatte im Prozess die Vorwürfe gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 52-Jährige hatte im April 2021 eine Frau wegen Herzbeschwerden behandelt. Bei einer Ultraschalluntersuchung führte er dann ohne Vorwarnung seine Finger in die Scheide der Patientin ein. Das war nach Aussage eines Gutachters medizinisch nicht notwendig.