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Leutershausen: Geflügelpest - Alle Maßnahmen für Halter im Kreis Ansbach aufgehoben


Autor: Redaktion

Leutershausen, Donnerstag, 20. April 2023

Nachdem ein Fall von Geflügelpest in Leutershausen aufgetreten war, wurden in Mittelfranken Maßnahmen zur Eindämmung der Pest getroffen. Jetzt werden diese aufgehoben.
Auf einem Hof in Leutershausen wurden wegen des Verdachts auf Geflügelpest 15.000 Puten getötet.


Update vom 20.04.2023: Landratsamt gibt Neuerungen bekannt

Mitte März 2023 trat in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Leutershausen ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) auf. Alle Untersuchungen haben in der Zwischenzeit gezeigt, dass es zu keiner Weiterverbreitung des Virus aus diesem Ausbruchsbereich kam. Weder durch betriebliche Kontakte oder Personen, noch durch infizierte Wildvögel haben sich Tiere in weiteren Betrieben oder bei privaten Tierhaltern angesteckt, schreibt das Landratsamt Ansbach in einer Mitteilung.

Es besteht damit kein höheres Ansteckungsrisiko mehr als in anderen Haltungen im Landkreis Ansbach. Das Landratsamt Ansbach hebt daher die Einschränkungen für Geflügelhaltungen in der Überwachungszone um den Geflügelpestausbruch zum Samstag (22. April) wieder auf. Insbesondere die Aufstallpflicht für Geflügel in der Überwachungszone fällt damit ab diesem Tag weg. 

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"Ich möchte allen Beteiligten von Herzen danken! Angefangen beim Leiter des betroffenen Betriebs, der sehr vorbildlich und umsichtig reagierte, über die beteiligten Freiwilligen Feuerwehren, das THW Dinkelsbühl, die Stadt Leutershausen, das Veterinäramt bis hin zur Tierkörperbeseitigungsanlage. Dadurch, dass sie auch an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht zur Stelle waren, können nun so zeitnah die Einschränkungen fallen", sagt Landrat Dr. Jürgen Ludwig. 

Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern und in angrenzenden Regionen Baden-Württembergs sei jedoch weiterhin nicht abgeschlossen. Die Gefahr besteht weiter, bis der Vogelzug abgeschlossen ist. Geflügelhalter sollen daher weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen aufrechterhalten, das sind etwa Schuhwechsel für den Stall, Schadnagerbekämpfung, wildvogelsichere Fütterung des Geflügels und keine Nutzung von Oberflächenwasser für die Tränke. Auch Ausstellungen und Märkte können derzeit noch nicht mit empfänglichem Geflügel (also Gänsen, Enten, Schwänen, Hühnervögeln) stattfinden.

Ursprungsmeldung vom 14.04.2023

Nachdem Mitte März 2023 in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Leutershausen ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) auftrat, gibt es nun für die ersten Geflügelhalter Erleichterungen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen.

Wie das Landratsamt Ansbach mitteilte, führte das Veterinäramt seit dem Ausbruch zahlreiche Untersuchungen von Geflügel durch. Ein weiterer Fall der Geflügelpest wurde nicht festgestellt. Alle durchgeführten Test vielen negativ aus. 

Engere Schutzzone wird aufgehoben 

Die engere Schutzzone wird somit aufgehoben. Zuvor galt um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern. Für die Geflügelhalter in Buch am Wald, den Colmberger Ortsteilen Bieg, Meuchlein und Unterfelden, den Geslauer Ortsteilen Dornhausen, Hürbel und Lauterbach sowie Leutershausens Stadtteilen Bauzenweiler, Frommetsfelden, Höchstetten, Pfezendorf und Zweiflingen gelten somit nur noch die Regelungen der Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Diese Sperrzone wurde nach dem Auftreten der Geflügelpest errichtet, um eine mögliche weitere Ausbreitung der Tierseuche möglichst zu verhindern.

Für betroffene Betriebe gilt ein Beförderungsverbot von gehaltenen Vögeln und ihrer Tierkörper, Eiern sowie frischem Fleisch aus einer Schlachtstätte, einem Zerlegbetrieb oder aus einem Kühlhaus. Längst würde die Geflügelpest in Deutschland nicht mehr nur von Zugvögeln eingeschleppt, sondern habe sich auch in den hiesigen Populationen verfestigt und trete somit unabhängig von der Jahreszeit auf, teilte er Leiter des Veterinäramtes des Kreises Ansbach, Ralf Zechmeister, mit. In der Folge ist es durch das Landratsamt Ansbach zu einer Änderung der Allgemeinverfügung vom 14. März 2023 gekommen. Die neuen Regelungen treten in der Nacht von Freitag (14. April 2023) auf Samstag um 0 Uhr in Kraft. 

Ab dem Beginn der nächsten Woche werden dann weitere Untersuchungen in der Überwachungszone durchgeführt. Sollten diese negativ sein, so wird etwa in einer Woche mit einer Aufhebung der Maßnahmen aus der Allgemeinverfügung gerechnet. Das Landratsamt Ansbach wird hierzu informieren. Die Bevölkerung wird weiterhin aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes an das Veterinäramt, die jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

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