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Landkreis Ansbach: Erster Affenpocken-Fall in Franken bestätigt


Autor: Redaktion

Ansbach, Mittwoch, 25. Mai 2022

Der Landkreis Ansbach hat den ersten Affenpocken-Verdachtsfall in Franken gemeldet. Eine Person weise verdächtige Hautveränderungen auf. Jetzt hat das Labor den Verdacht bestätigt.
Das Affenpocken-Virus verursacht meist nur milde Symptome.


Im Landkreis Ansbach gibt es den ersten Fall einer Affenpocken-Infektion, das endgültige Ergebnis der Labordiagnostik wurde am Mittwoch (25.05.2022) gemeldet, wie das Landratsamt Ansbach mitteilte. Der betroffenen Person gehe es gut, außer den Hauterscheinungen bestehen nur milde Symptome.

"Das Gesundheitsamt Ansbach steht in engem Kontakt und trifft in Absprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie der Regierung von Mittelfranken die erforderlichen Entscheidungen", heißt es in einer Pressemitteilung.

Das müssen Infizierte wissen - das Landratsamt Ansbach informiert

Für erkrankte und krankheitsverdächtige Personen besteht eine Isolationspflicht bis zum Abklingen der Hauterscheinungen, wie das Landratsamt mitteilt. Kontaktpersonen müssen sich für die Dauer der Inkubationszeit isolieren, heißt es weiter. Und: "Als Kontaktpersonen gelten Menschen, die Haushaltskontakte, Sexualkontakte oder Körperkontakte zur erkrankten oder krankheitsverdächtigen Person hatten. Dies gilt für einen Zeitraum ab zwei Tage vor dem Auftreten erster Symptome."

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Das Affenpockenvirus gelangt über verletzte Haut (auch wenn diese Verletzung nicht sichtbar ist), die Atemwege oder die Schleimhäute in den Körper. Die Übertragung kann unter anderem durch engen Körperkontakt, aber etwa auch durch kontaminiertes Bettzeug oder Handtücher erfolgen. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen.

Einige Tage nach dem Fieber entwickelt sich ein Hautausschlag aus Bläschen und Pusteln, die letztlich verkrusten und abfallen. Diese Ausschläge beginnen häufig im Gesicht, aber auch im Urogenitalbereich. Da auch die Krusten infektiös sind, kann die Isolationszeit nur dann beendet werden, wenn alle Hauterscheinungen vollständig abgeheilt sind.