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Kreis Ansbach: Nach Disco-Besuch zu Fuß über A7 heimgelaufen


Autor: Redaktion

Feuchtwangen, Montag, 04. April 2022

Im Kreis Ansbach hat sich ein kurioser Polizeieinsatz ereignet. Eine Gruppe wollte über die A7 nach einem Discobesuch nach Hause laufen. Die Polizei sammelte die Feiernden ein und brachte sie zum Bahnhof. Dort beschwerte sich jedoch einer der Betrunkenen lautstark.


Sechs Personen, darunter Frauen und Männer im Alter zwischen 17 und 31 Jahren, haben in der Nacht zum Sonntag (03.04.022) die Diskothek in Hilpertsweiler (Kreis Ansbach) besucht.

Für den Heimweg am Sonntagmorgen nutzten sie die Navi-Funktion ihrer Mobiltelefone und wurden von der Verkehrspolizei Ansbach am Autobahnkreuz "Feuchtwangen / Crailsheim“ angetroffen, wo sie von der A7 auf die A6 in Fahrtrichtung Nürnberg abgebogen sind, wie die Verkehrspolizei Ansbach mitteilt.

Kreis Ansbach: Gruppe läuft über A7 - Polizei setzt sie an Bahnhof ab

Eigentlich ein Umstand, der laut Polizei "nicht berichtenswert" sei. "Wäre da nicht die Tatsache, dass die Gruppe zu Fuß auf der Autobahn unterwegs war", wie die Polizei schreibt.

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Die Polizei berichtet weiter: "Geld für eine Taxifahrt war nach durchzechter Nacht nicht mehr verfügbar und auf den vorhandenen EC-Karten herrschte gähnende Leere."

Für eine Zugfahrt reichte ihr Bargeld jedoch noch aus. So wurden die Sechs von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen und anschließend zum nahegelegenen Bahnhof nach Schnelldorf gebracht. Von dort aus ging es mit dem Zug schlussendlich dann bis nach Ansbach.

Mann beschwert sich über zu enge Jeanshose und dünne Jacke

Vorher echauffierte sich allerdings noch ein erheblich alkoholisierter Mann aus der Gruppe, indem er lautstark kundtat, dass es ihn beim Warten auf die Bahn in seiner "viel zu engen Jeanshose" und seinem "dünnen Jäckchen friere".

Ihm und seinen Begleitern wurde vor der Abfahrt noch jeweils eine Zahlungsaufforderung über das von den Beamten verhängte Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro ausgehändigt. Darüber hinaus wird geprüft, ob für die polizeilichen Maßnahmen im Nachgang noch Kosten erhoben werden.