Fränkische Gemeinde will DNA-Datenbank für Hundekot anlegen
Autor: Redaktion
Lichtenau, Montag, 02. März 2020
Immer wieder halten sich Hundehalter nicht an die Pflicht, die Haufen ihrer Hunde wegzumachen - zum Unmut der anderen Fußgänger. Dagegen möchte jetzt eine fränkische Gemeinde mit drastischen Mitteln vorgehen.
Liegen gebliebener Hundekot ist die Verantwortung des jeweiligen Hundebesitzers und sollte entfernt werden. Dass dies nicht immer der Fall ist, zeigt die aktuelle Situation in der mittelfränkischen Gemeinde Markt Lichtenau.
Es gibt zwar insgesamt siebzehn Abfallbehälter, die vorwiegend auch angenommen werden. Doch "fünf Prozent der Hundebesitzer nutzen diese Behälter leider nicht", so eine Mitarbeiterin aus dem Rathaus von Markt Lichtenau. Für die Mitbürger und die Bauhof Mitarbeiter sind die Hinterlassenschaften besonders ärgerlich, da diese teilweise auf den Grünflächen arbeiten oder spazieren gehen.
Auch in anderen Gemeinden gab es diese Idee
Der Lösungsvorschlag der Gemeinde: Eine DNA-Datenbank für Hundekot. So könnte man anhand der DNA-Spuren die Hundehalter einfacher zu Verantwortung ziehen. Die Idee der Daten-Analyse ist nicht neu, sondern wurde schon in anderen Gemeinden wie Kitzingen oder Garmisch-Partenkirchen versucht umzusetzen, berichtet die Gemeinde. Doch die rechtlichen Vorgaben standen hier im Weg und das Projekt scheiterte. Der Markt Lichtenau möchte es trotzdem versuchen.
Die Idee wird laut Gemeinde bei den Bürgern und vor allem bei den Hundebesitzern vorwiegend positiv aufgenommen und viele möchten auch mitmachen. Nur einige wenige halten davon nichts. Denn zwingen kann die Gemeinde die Hundehalter nicht, ihre Hunde in der DNA Datenbank aufnehmen zu lassen. Das alles geschieht auf freiwilliger Basis.
Kostenfrei ist das für die Gemeinde nicht. Es würden pro Hund Kosten von rund 140 Euro auf sie zukommen. Denn nur die Probe (also der Backenabstrich) würde schon bei 48 Euro liegen, berichtet eine zuständige Mitarbeiterin des Rathaus Markt Lichtenau. Auf die Hundehalter, die Ihre Hunde teilnehmen lassen, kommen bei der Registrierung des Hundes keine Kosten zu.
Eine Strafzahlung von rund fünfhundert Euro würde anfallen
"Mit der dann vorhandenen Datenbank wäre es möglich, viele Verursacher von Hundekot durch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren an den entstandenen Kosten zu beteiligen", heißt es laut der Amtsmitteilung der Gemeinde. Die Strafzahlung für den Hundehalter läge bei einer Ordnungswidrigkeit bei ca. Fünfhundert Euro. Mit inbegriffen wären also auch die verursachten Kosten der Registrierung.