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Fotos von Falschparkern: Datenschützer warnen nach Gerichtsurteil - "kein Freibrief"


Autor: Lea Mitulla, Agentur dpa

Ansbach, Dienstag, 03. Januar 2023

Das Fotografieren von Falschparkern als Beweis für die Polizei ist erlaubt. Das hat ein Ansbacher Gericht entschieden. Die Datenschutzaufsicht warnt dennoch davor.
Die Anzeige von Falschparkern mit Beweisfoto könnte illegal sein. Das Verwaltungsgericht Ansbach soll nun darüber entscheiden.


Update vom 03.01.2023: Datenschützer warnen - Falschparker-Urteil kein Freibrief

Zwei Gerichtsurteile zum Fotografieren von Falschparkern dürfen nach Ansicht der bayerischen Datenschützer nicht als Freibrief verstanden werden. Wer solche Bilder mache, sei trotzdem nicht von den Anforderungen des Datenschutzes freigestellt, teilte das Landesamt für Datenschutzaufsicht am Montag mit.

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Es berief sich auf die Begründungen für zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach vom November, die nun vorliegen. Darin unterstreiche das Gericht, dass etwa das Fotografieren unbeteiligter Passanten im Umfeld der verkehrswidrig parkenden Fahrzeuge zu vermeiden sei.

Das Gericht hatte am 2. November in zwei Fällen zwei Männern Recht gegeben, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung - samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die beiden vor Gericht, das die beiden Verfahren verbunden hatte. Im Urteil hieß es, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe.

Ursprüngliche Meldung vom 03.11.2022: Beweisfotos von Falschparker erlaubt - Urteil in Ansbach gefallen

Darf man die Autos von Falschparkern fotografieren und an die Polizei weitergeben? Um diese Frage ging es vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Die Kammer hat am Donnerstag (3. November 2022) eine Entscheidung getroffen: Die Beweisfotos sind erlaubt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in der Entscheidung des mittelfränkischen Gerichts ein "Grundsatzurteil".

 "Es geht darum, dass der Kläger wiederholt Fotos gemacht hat von Autos, die insbesondere auf Geh- und Fahrradwegen geparkt und in Einzelfällen damit auch eine Ordnungswidrigkeit begangen haben", erläuterte ein Gerichtssprecher laut der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld. Weil der Mann diese Bilder zusammen mit den Anzeigen an die Polizei geschickt hatte, habe er vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung bekommen und für den Bescheid eine Gebühr von 100 Euro zahlen sollen. Mehrere Male hatte der Kläger auf diesem Weg Anzeige erstattet und war damit auch nicht alleine: Er und ein weiterer Mann gingen gerichtlich gegen die Verwarnungen gegen sie vor.

Wie der BR berichtet, handelt es sich bei einem der Kläger um einen Mann aus München, der immer mit dem Rad zur Arbeit fährt - und sich dabei häufig über zugeparkte Wege ärgern muss. Da das Landesamt für Datenschutzaufsicht aber in Ansbach sitzt, wurde auch dort verhandelt. Die Begründung der Aufsichtsbehörde für die Verwarnung: Der Münchner habe gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen.

Falschparker fotografiert und angezeigt: Mann zieht wegen Verwarnung vor Gericht

Denn nach dieser Verordnung ist das Übersenden von digitalen Bildaufnahmen im Grundsatz eine Datenverarbeitung, für die ein berechtigtes Interesse bestehen müsse. "Und darauf kommt es jetzt an, ob der Kläger ein berechtigtes Interesse hat und ob die Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich waren", erläuterte der Gerichtssprecher. Wie dieses "berechtigte Interesse" definiert wird, ist eine der wichtigsten Fragen für das Gericht. "Ob ich dafür eine persönliche Betroffenheit brauche oder ob es insgesamt schon im Interesse der Allgemeinheit liegt, wenn ich hier solche Verstöße melde", erklärte der Gerichtssprecher dem BR. 

Das beklagte Landesamt für Datenschutzaufsicht verneint dies, weil für die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit die Angabe des Kfz-Kennzeichens samt Tatort und Tatzeit ausreiche. Der Kläger führte vor Gericht aber an, dass ohne fotografischen Beleg im Zweifel Aussage gegen Aussage stehe. Auch die DUH, die den Mann bei seiner Klage unterstützt, vertritt die Meinung, dass die Realität anders aussehe.

Allein die Basisinformationen würden der Polizei nicht ausreichen, um Falschparkende zu ahnden. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH machte im Gespräch mit dem BR  deutlich: "Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen." Der Verein teilte bereits vor der Verhandlung mit, das Urteil sei "für die Frage der Beweissicherung von falschparkenden Autos auf Geh- und Fahrradwegen von entscheidender Bedeutung".

Die schriftliche Urteilsbegründung lieg bislang nicht vor. Das Gericht hat aber offenbar ein berechtigtes Interesse seitens der Kläger gesehen. Wer Falschparker fotografiert und mit dem Beweisbild bei der Polizei anzeigt, verstößt also nicht gegen den Datenschutz. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht. Die Datenschutzaufsicht kann noch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen.