Fotos von Falschparkern: Datenschützer warnen nach Gerichtsurteil - "kein Freibrief"
Autor: Lea Mitulla, Agentur dpa
Ansbach, Dienstag, 03. Januar 2023
Das Fotografieren von Falschparkern als Beweis für die Polizei ist erlaubt. Das hat ein Ansbacher Gericht entschieden. Die Datenschutzaufsicht warnt dennoch davor.
Update vom 03.01.2023: Datenschützer warnen - Falschparker-Urteil kein Freibrief
Zwei Gerichtsurteile zum Fotografieren von Falschparkern dürfen nach Ansicht der bayerischen Datenschützer nicht als Freibrief verstanden werden. Wer solche Bilder mache, sei trotzdem nicht von den Anforderungen des Datenschutzes freigestellt, teilte das Landesamt für Datenschutzaufsicht am Montag mit.
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Es berief sich auf die Begründungen für zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach vom November, die nun vorliegen. Darin unterstreiche das Gericht, dass etwa das Fotografieren unbeteiligter Passanten im Umfeld der verkehrswidrig parkenden Fahrzeuge zu vermeiden sei.
Das Gericht hatte am 2. November in zwei Fällen zwei Männern Recht gegeben, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung - samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die beiden vor Gericht, das die beiden Verfahren verbunden hatte. Im Urteil hieß es, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe.
Ursprüngliche Meldung vom 03.11.2022: Beweisfotos von Falschparker erlaubt - Urteil in Ansbach gefallen
Darf man die Autos von Falschparkern fotografieren und an die Polizei weitergeben? Um diese Frage ging es vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Die Kammer hat am Donnerstag (3. November 2022) eine Entscheidung getroffen: Die Beweisfotos sind erlaubt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in der Entscheidung des mittelfränkischen Gerichts ein "Grundsatzurteil".
"Es geht darum, dass der Kläger wiederholt Fotos gemacht hat von Autos, die insbesondere auf Geh- und Fahrradwegen geparkt und in Einzelfällen damit auch eine Ordnungswidrigkeit begangen haben", erläuterte ein Gerichtssprecher laut der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld. Weil der Mann diese Bilder zusammen mit den Anzeigen an die Polizei geschickt hatte, habe er vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung bekommen und für den Bescheid eine Gebühr von 100 Euro zahlen sollen. Mehrere Male hatte der Kläger auf diesem Weg Anzeige erstattet und war damit auch nicht alleine: Er und ein weiterer Mann gingen gerichtlich gegen die Verwarnungen gegen sie vor.
Wie der BR berichtet, handelt es sich bei einem der Kläger um einen Mann aus München, der immer mit dem Rad zur Arbeit fährt - und sich dabei häufig über zugeparkte Wege ärgern muss. Da das Landesamt für Datenschutzaufsicht aber in Ansbach sitzt, wurde auch dort verhandelt. Die Begründung der Aufsichtsbehörde für die Verwarnung: Der Münchner habe gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen.
Falschparker fotografiert und angezeigt: Mann zieht wegen Verwarnung vor Gericht
Denn nach dieser Verordnung ist das Übersenden von digitalen Bildaufnahmen im Grundsatz eine Datenverarbeitung, für die ein berechtigtes Interesse bestehen müsse. "Und darauf kommt es jetzt an, ob der Kläger ein berechtigtes Interesse hat und ob die Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich waren", erläuterte der Gerichtssprecher. Wie dieses "berechtigte Interesse" definiert wird, ist eine der wichtigsten Fragen für das Gericht. "Ob ich dafür eine persönliche Betroffenheit brauche oder ob es insgesamt schon im Interesse der Allgemeinheit liegt, wenn ich hier solche Verstöße melde", erklärte der Gerichtssprecher dem BR.