Kreis Ansbach: Verletzte bei Brücken-Unfall - Fahrer wohl betrunken
Autor: Kyrill Wunderlich
Leutershausen, Samstag, 14. Februar 2026
Ein 20-Jähriger fährt offenbar betrunken Auto und kollidiert im Kreis Ansbach mit einer Brücke. Als die Polizei erstmals über den Unfall informiert wird und vor Ort eintrifft, ist davon nichts zu sehen.
Ein Passant hat am Freitagmorgen (13. Februar 2026) gegen 4.25 Uhr zwei Menschen gemeldet, die nach einem Unfall neben einem Auto am Stadtweiher in Leutershausen (Kreis Ansbach) standen. Ein Kennzeichen konnte er nicht nennen.
Vor Ort bot sich den Polizisten jedoch ein ganz anderes Bild: Von einem Unfall war nichts zu sehen, meldet die Polizei Ansbach. Das beschriebene Auto und die Personen waren nicht da. Die Brücke, mit der das Auto kollidiert sein soll, war auch nicht beschädigt.
Auto prallt gegen Brücke im Kreis Ansbach - beide Insassen verletzt
Knapp zwei Stunden später ging erneut ein Anruf bei der Polizei ein. Ein Mann teilte mit, "dass er am Kopf verletzt sei". Daraufhin fuhr eine Streifenbesatzung und ein Rettungswagen zu der Anschrift des bis dahin unbekannten Anrufers. Dort trafen sie auf zwei Männer im Alter von 19 und 20 Jahren. Beide wiesen leichte Kopfverletzungen auf.
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In der Garage stand das offenbar durch einen Unfall beschädigte Auto des 20-Jährigen. Über den Unfall kamen neue Details ans Licht: Demnach fuhr der 20-Jährige vom Kreisverkehr in der Rammersdorfer Straße in Richtung "Am Stadtweiher". Kurz vorher prallte er gegen eine kleine Brücke. Die Ursache hierfür ist unklar.
Bei dem Unfall verletzten sich die beiden Insassen leicht am Kopf. An dem Auto entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von rund 7500 Euro.
Deutlich über 1,1 Promille - 20-Jähriger bei Unfall wohl betrunken
Die Polizei nahm "deutlichen Alkoholgeruch" an dem 20-Jährigen war. Ein entsprechender Test ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Ein Rettungswagen brachte beide Männer ins Krankenhaus, dort wurde der 20-Jährige einer Blutentnahme unterzogen. Ihn erwarten vermutlich straf- und fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen.