Die Verkehrskontrolle enthüllte einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis, der unter Drogeneinfluss stand. Auch der Beifahrer wurde wegen einer Straftat angezeigt.
Erneuter Erfolg für die zivilen Schleierfahnder der Verkehrspolizei Ansbach: Am 06.03.2025 bemerkten die Beamten der Fahndungskontrollgruppe um ca. 16:40 Uhr einen PKW, der zwischen den Anschlussstellen Aurach und Herrieden Richtung Nürnberg fuhr. Die Beamten überholten das Fahrzeug zweimal, um genauere Erkenntnisse über die Insassen zu erlangen. Beide Male saß der später beschuldigte 41-Jährige am Steuer auf der Fahrerseite. Nach einem deutlichen Anhaltesignal zur Kontrolle verlangsamte der Pkw merklich und nahm Abstand zum Streifenfahrzeug, bevor er einem Parkplatz folgte.
Beim Herantreten an das Fahrzeug stellten die Beamten fest, dass der vormals erkannte Fahrer plötzlich auf dem Rücksitz hinter dem Fahrersitz saß, während der vorher auf dem Beifahrersitz befindliche 36-Jährige auf dem Fahrersitz Platz genommen hatte. Die beiden Personen bestritten hartnäckig, einen Fahrerwechsel vorgenommen zu haben. Infolgedessen erfolgte eine eingehende Spurensicherung im Inneren des Fahrzeugs.
Es stellte sich heraus, dass der 41-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Nach den entsprechenden Feststellungen vor Ort wurde ein freiwilliger Drogentest bei ihm durchgeführt, der positiv auf Amphetamin und Methamphetamin verlief. Deshalb wurde eine Blutentnahme angeordnet und auf der Dienststelle durchgeführt. Der Mann muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten. Auch der 36-jährige "Tauschfahrer" muss mit Konsequenzen rechnen. Er wird wegen Strafvereitelung, ebenfalls eine Straftat, angezeigt.
Ein Redakteur hat die vorliegende Polizeimeldung unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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