Mit Küchenmesser bedroht: Jugendlicher (17) beansprucht Polizei bei "nächtlichem Ausflug"

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Die Polizei Ansbach musste einen amtsbekannten Jugendlichen festnehmen, weil er mit einem langen Messer im Stadtgebiet herumlief. Nachdem er sich äußerst aggressiv verhalten hatte, halfen nur noch die Handschellen.

Einen größeren Polizeieinsatz löste ein 17-jähriger in Ansbach am Samstagmorgen (9. Dezember 2023) um kurz nach 4 Uhr aus. Davon berichtet die Polizei Ansbach in einer Pressemeldung.

Der Jugendliche traf in der Eyber Straße auf einen weiteren 17-Jährigen und bedrohte diesen zunächst mit einem Messer, das er dabei hatte. Beide liefen von der Eyber Straße aus gemeinsam in Richtung Nürnberger Straße. Dabei bedrohte der bewaffnete Jugendliche seinen Begleiter mit den Worten "wenn du nicht machst, was ich sage, steche ich dich ab".

Jugendlichen mit Messer bedroht - dann zeigt er weiteren Personen seine Waffe

Auf ihrem Weg begegneten die beiden einer Gruppe von vier unbekannten Personen. Diesen zeigte der 17-Jährige sein Messer und fragte, ob sie es schön fänden. In der Nürnberger Straße trat der Bewaffnete mit einer weiteren Personengruppe in Kontakt, welche vor einem dort befindlichen Schnellrestaurant stand. Ein aufmerksamer 20-Jähriger dieser Gruppe informierte eine Mitarbeiterin über den Jugendlichen in Messerbesitz. Die Frau rief umgehend den Notruf.

Beim Eintreffen der Polizeistreifen zeigte sich der amtsbekannte 17-Jährige verbal aggressiv und versteckte das Messer vor den Beamten. Ihm mussten daher Handfesseln angelegt werden. Das Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 16 Zentimetern wurde anschließend in einem Blumentopf vor dem Restaurant aufgefunden.

Die Beamten stellten bei dem 17-Jährigen einen Atemalkoholwert von 1,7 Promille fest. Zudem vermuteten sie aufgrund seines Verhaltens, dass er womöglich noch weitere Betäubungsmittel eingenommen hatte.

Gefahr für sich selbst und andere - Jugendlicher wird in Krankenhaus gebracht

Da der 17-Jährige während seines nächtlichen Ausfluges das Messer nicht nur gegen seinen Bekannten, sondern auch sich selbst richtete, erfolgte im Anschluss die Unterbringung in einem Krankenhaus.

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