Zehn Minuten wartet Heinz Burkhardt, bis er eine Verwarnung ausstellt. Welche Parksünden in Bad Staffelstein am häufigsten vorkommen.
Vor dem Bad Staffelsteiner Rathaus parkt ein silberner Audi. Mit Parkschein, aber außerhalb der Markierungen. "Normalerweise kostet das zehn Euro", sagt Heinz Burkhardt. Wie der Fahrer in die Parklücke gefahren ist, hat er nicht gesehen. Deshalb belangt der Verkehrsdienstmitarbeiter ihn nicht. "Es könnte zum Beispiel sein, dass ein größerer Wagen in der Lücke nebenan stand und der Fahrer keine andere Möglichkeit hatte."
Burkhardts Zuständigkeitsbereich ist der ruhende Verkehr auf öffentlichem Grund. "Ich überwache alle Autos, die halten oder parken. Für den fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig", beschreibt er sein Aufgabengebiet. Während seiner Arbeit führt er immer einen Block und einen Stift mit sich, aber nicht um sich die Falschparker zu notieren: "Oft weisen mich Bürger auf Missstände hin, die ich dann notiere. Um die Daten von Falschparkern zu notieren, verwenden wir das Handy."
Dokumentation mit dem Handy
Unweit des Audis hat mittlerweile ein Mercedes geparkt, ein Parkschein liegt nicht hinter der Windschutzscheibe. Burkhardt zückt sein Handy und notiert das Kennzeichen, die Uhrzeit und die Richtung, in die die Ventile der Reifen zeigen. Außerdem macht er Fotos und dokumentiert so, wo der Wagen parkt - und, dass der Parkschein fehlt. "Der Tatbeginn ist der Zeitpunkt, wenn ich das erste Mal auf das Vergehen aufmerksam werde", erzählt der 51-Jährige. Bevor es ein Knöllchen gibt, wartet er zunächst zehn Minuten ab. "Das ist der Kulanzzeitraum. Aber grundsätzlich sollte jeder richtig parken - abgesehen von Lieferanten, dem Rettungsdienst und Sozialdiensten." Was Parkscheine betrifft, so komme es auch oft vor, dass diese abgelaufen im Auto liegen oder nicht lesbar sind. "Ein Parkschein kostet hier für eine Stunde 50 Cent. Wer sein Auto ohne abstellt, muss je nach Dauer zwischen 20 und 40 Euro bezahlen."
Als die zehn Minuten abgelaufen sind, druckt Burkhardt einen Beleg aus, auf dem alle Daten und der Tatbestand erfasst sind. Gemeinsam mit dem Überweisungsträger rollt er diesen zusammen und steckt ihn vorsichtig zwischen die Scheibenwischer. "Wir dürfen die Autos nicht berühren", berichtet der Michelauer. Weiter geht es in Richtung Stadtmuseum und durch die Fußgängerzone. Wo und wann er und seine Kollegin in der Bad Staffelsteiner Innenstadt unterwegs sind, ist unterschiedlich. "Am Donnerstag bin ich immer von 15 bis 17 Uhr im Büro, damit die Leute eine Möglichkeit haben, sich zu beschweren", scherzt Burkhardt.
Kaum Autos auf Gehwegen
Am häufigsten verwarnt Burkhardt in Bad Staffelstein das Vergessen, Vordrehen oder Ablaufen von Parkscheiben. "In der Innenstadt wird, außer am Rathaus, fast überall mit Parkscheiben geparkt", begründet er seine Beobachtung. Vor drei Jahren hat Burkhardt als Verkehrsdienstmitarbeiter angefangen. Immer, wenn die Uhren auf die Winterzeit zurückgestellt werden, sind Parkscheiben häufiger falsch eingestellt. "Die Uhr im Auto stellt sich nicht von alleine eine Stunde zurück und die Leute stellen die Scheiben entsprechend falsch ein", erzählt er. In den ein bis zwei folgenden Wochen ist er aus diesem Grund kulanter.
Dass Autos auf Gehwegen abgestellt werden, sei in Bad Staffelstein ein eher geringes Problem. "Bis die Leute sich ihre Bratwurst geholt haben, vergehen sowieso keine zehn Minuten" sagt Burkhardt und spielt auf die Kulanzzeit an. In den meisten Fällen würden die Autofahrer die Geldstrafen akzeptieren und innerhalb der Frist von 21 Tagen überweisen. "Falls das Geld bis dahin noch nicht eingegangen ist, folgt eine Zahlungsaufforderung. Theoretisch kann die Scheibenwischerverwarnung durch dritte entfernt worden oder weggeweht sein."
Im Extremfall vor Gericht
Wenn der Falschparker die Geldstrafe nach der Aufforderung noch immer nicht bezahlt, wird der Fall an die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach weitergegeben. "Die Strafe von 20 Euro erhöht sich dann auf 49 Euro", klärt Burkhardt auf. Im Extremfall könne die Ordnungswidrigkeit sogar vor Gericht verhandelt werden. "Anders als Verbrechen und Straftaten sind Ordnungswidrigkeiten nach der Begleichung der Geldstrafe erledigt.
Als Burkhardt wieder am Rathaus zurück ist, sind sowohl der Audi als auch der Mercedes weitergefahren. Bis seine Schicht zu Ende ist, dauert es noch eine gute Stunde. Wie viele Ordnungswidrigkeiten er bis dahin verwarnt, spielt keine Rolle. "Es ist gesetzlich festgelegt, dass Kommunen Falschparker ermahnen können. Ich muss aber keine bestimmte Quote erfüllen, es gibt auch keine Prämien."
