«Zuständigkeitswirrwarr»? Debatte um Drohnenabwehr entbrannt
Autor: dpa
, Freitag, 07. August 2026
Nach dem Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle fordern Politiker und Experten klare Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr.
Nach dem Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle ist eine Diskussion um Regelungen zur Drohnenabwehr entbrannt. «Wir brauchen klare Zuständigkeitsregeln für die Drohnenerkennung, die Überwachung und die Drohnenbekämpfung», verlangte der Vorsitzende der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, im Sender Phoenix. «Es muss klar sein: Wer darf was, wer kann das und wer koordiniert das?»
Unterschiedliche Zuständigkeiten - Problem oder nicht?
Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), forderte eine Zentralisierung beim Bundesinnenministerium beziehungsweise der dem Ressort unterstellten Bundespolizei. «Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann», begründete er dies beim Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler sieht das anders. «Dass es an Flughäfen unterschiedliche Zuständigkeiten gibt, ist für sich genommen erst mal kein Problem - solange die Zusammenarbeit eng und gut funktioniert und es möglichst wenige Reibungsverluste gibt», sagte der Bundestagsabgeordnete der «Rheinischen Post» (Freitag).
Grüne sehen Sicherheitsrisiko
Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, pocht auf eindeutige Zuständigkeiten und einen Rechtsrahmen für die Betreiber kritischer Infrastrukturen. Mehr als 40 Behörden seien mit Aufgaben der Luftsicherheit befasst. «Dieses Zuständigkeitswirrwarr ist im Ernstfall ein Sicherheitsrisiko.»
Emmerich kritisierte: «Dass (Bundesinnenminister) Alexander Dobrindt bis heute keine klaren Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr geschaffen hat, ist angesichts der bekannten Bedrohungslage ein gravierendes sicherheitspolitisches Versäumnis.»
Wer sich unter anderem mit Drohnen befasst in Deutschland
Bei der Drohnenabwehr können je nach Anlass, Aufgabe und Ort verschiedene Behörden und Institutionen einbezogen sein.
- Bundespolizei: Sie ist zuständig für die Drohnenabwehr zum Beispiel über Bahnanlagen oder Flughäfen. Seit Ende vergangenen Jahres gibt es dort auch eine eigene Drohnenabwehreinheit.
- Landespolizeien: Sie sind in den meisten Fällen für den Umgang mit unerwünschten Drohnen zuständig, weil Gefahrenabwehr Ländersache ist.
- Bundeswehr: Die Bundeswehr ist für die Sicherung des Luftraums über ihren Liegenschaften zuständig. Seit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Frühjahr kann sie die Länder bei Bedarf bei der Drohnenabwehr einfacher unterstützen.
- Infrastruktur-Betreiber wie Flughäfen: Sie müssen Notfallpläne für den Umgang mit unliebsamen Drohnen haben. Zu kritischer Infrastruktur zählen neben Flughäfen unter anderem auch bestimmte Anlagen der Energie- und Wasserversorgung.
- Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern: Hier geht es um die Entdeckung und Abwehr von Drohnen sowie den Austausch zum Thema. Gedacht ist es als Koordinierungsstelle der Landespolizeien, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts sowie der Bundeswehr. Es ist bei der Bundespolizeidirektion angesiedelt.
- Gemeinsames Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen: Hybride Bedrohungen sind oft verdeckte Operationen mit unklarem Urheber, die Unsicherheit in der Bevölkerung schüren sollen. Dazu können auch Drohnenüberflüge oder -angriffe dienen. Im Zentrum tauschen sich Nachrichtendienste, Polizeibehörden von Bund und Ländern sowie weitere Bundesbehörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus.