Zelten, Lagerfeuer, Angeln: Welche Outdoor-Trips sind erlaubt und welche nicht?
Autor: Agentur dpa
Berlin, Dienstag, 27. März 2018
Wer auf Outdoor-Urlaub steht, muss sich an jede Menge Gesetze halten. Was erlaubt ist - und was Urlauber besser bleiben lassen sollten:
Wer in Deutschland mit Zelt, Gaskocher und Angelroute dem Alltag entfliehen möchte, muss sich an Regeln halten. Das fängt bereits beim Camping an. Nicht überall ist zelten erlaubt. Das regeln die Landeswaldgesetze der Bundesländer.
Wo darf man Wildcampen?
"Grundsätzlich ist Wildcampen in Deutschland eher nicht gestattet", sagt Tilmann Schwenke vom Verein Naturfreunde Deutschland. In Schleswig-Holstein zum Beispiel ist zelten verboten. In Sachsen, Bayern, Thüringen und Brandenburg dagegen dürfe mit Erlaubnis des Besitzers im Wald gezeltet werden. Die Genehmigung des Eigentümers zu bekommen - diesen also im ersten Schritt überhaupt ausfindig zu machen - ist aber kompliziert.
Einfacher ist es, eine Erlaubnis in einem der 102 deutschen Naturparks zu erhalten. "Im Naturpark Pfälzerwald und im Naturpark Hohes Venn in der Eifel darf mit Genehmigung auf ausgewiesenen Plätzen abseits der Wanderwege und Hütten gecampt werden", sagt Lea Schenkelberg, Referentin Naturschutz und Umweltpolitik beim Nabu.
Kauftipp bei Amazon: Camperstuhl*
Das muss bei offenem Feuer beachtet werden
Das die Regeln so streng sind, liegt am Naturschutz. Tiere werden vertrieben, wenn der Outdoor-Urlauber im Wald nach Brennholz sucht und anschließend ein Feuer macht. Daher ist offenes Feuer ohne Genehmigung meist verboten. "Im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald braucht es eine Erlaubnis", bestätigt Hubertus Wörner, der im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten arbeitet. Die Genehmigung muss im zuständigen Amt beantragt werden. Ein Feuer muss generell ständig beaufsichtigt werden, und es darf keine Brandgefahr entstehen.
Bei einem offenen Feuer müssen natürliche Reste verfeuert werden: "Plastikmüll oder behandeltes Holz dürfen nicht verbrannt werden", sagt Schenkelberg. Beim Verlassen der Feuerstelle besonders vorsichtig sein und prüfen, ob wirklich alles gelöscht ist.
Darf man im Wald Früchte sammeln?
Weniger Einschränkungen haben Naturreisende, die sich an den Früchten des Waldes bedienen wollen. "Pilze, Früchte, Nüsse oder Kräuter dürfen für den eigenen Gebrauch in einem ortsüblichen Umfang gesammelt werden", sagt Wörner.