Druckartikel: Winterzeit, Alkoholverbot & Co.: Das ändert sich im Oktober

Winterzeit, Alkoholverbot & Co.: Das ändert sich im Oktober


Autor: Redaktion, Agentur dpa

Deutschland, Montag, 21. Sept. 2026

Im Oktober treten mehrere wichtige Neuerungen in Kraft. Besonders das bundesweite Alkoholverbot an Bahnhöfen dürfte hierbei für viele erstaunte Gesichter und Platzverweise sorgen.
Im Oktober warten im Alltag einige Änderungen. (Symbolbild)


Die Sommerzeit endet und das Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt – wir werfen einen Blick auf die Neuerungen im Oktober. Und gleich die erste davon hat es in sich - denn mit einem Alkoholverbot an allen deutschen Bahnhöfen will die Deutsche Bahn die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte sowie die Sauberkeit verbessern.

Bis zum 15. Oktober wird das Verbot schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt. Das Konsumverbot gilt dann im gesamten Bahnhofsbereich inklusive der Bahnsteige. Bei Verstößen soll ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall soll es ein Hausverbot geben.

Winterzeit ab 25. Oktober wieder in Kraft

Die Winterzeit beginnt – und wir gewinnen wieder eine Stunde: Am letzten Sonntag im Oktober endet die Sommerzeit in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern. In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober, werden die Uhren von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.

Video:




Hecken und Büsche im heimischen Garten sind über den Sommer hinweg kräftig gewachsen? Ab dem 1. Oktober dürfen diese wieder stark gestutzt oder entfernt werden. Dann endet die seit Anfang März laufende Schonzeit, die dem Schutz von nistenden Vögeln und anderen Tieren dient.

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister als Abschriften digital hinterlegt werden. Im Ernstfall können so Ärztinnen und Ärzte oder Betreuungsgerichte nachschauen, welche Dokumente vorliegen und diese unmittelbar einsehen. Zuvor konnten sie nur nachschauen, welche Dokumente existieren und wo sie aufbewahrt werden. Der Upload der Dokumente erfolgt nicht durch die Betroffenen, sondern durch institutionelle, verifizierte Nutzer – das sind etwa Notare oder Rechtsanwälte.

Neue EU-Regeln für Chemikalien

Ob Regenjacke, Pizzakarton oder Hautpflegemittel: PFAS - das sind oberflächen- und hitzebeständige Chemikalien - begegnen Verbrauchern im Alltag an vielen Stellen. Sie sind besonders langlebig und bauen sich in der Umwelt kaum ab. Einige dieser "Ewigkeitschemikalien" stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Ab dem 10. Oktober gelten für eine bestimmte PFAS-Untergruppe deshalb neue EU-Regeln. So dürfen einige Produkte PFAS künftig nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden.