Wie startet der Vollbetrieb der E-Patientenakten?
Autor: Sascha Meyer, dpa
, Mittwoch, 01. Oktober 2025
In den Praxen dürften die beiden Silben bald vertraut klingen: «e-PA», das Kürzel für elektronische Akten für Patienten. Das größte Digitalprojekt des Gesundheitswesens muss sich jetzt bewähren.
Untersuchungsbefunde, Laborwerte, Medikamente: Für wichtige Gesundheitsdaten haben die allermeisten gesetzlich Versicherten inzwischen auch eine elektronische Patientenakte (ePA). Bisher schlummerten die neuen digitalen Speicher aber noch überwiegend vor sich hin. Jetzt sollen sie so richtig zum Leben erwachen. Denn ab heute ist es für Ärztinnen und Ärzte Pflicht, wichtige Daten einzutragen, die dann für weitere Behandlungen immer verfügbar sein können. Wird das jetzt schnell überall zum Standard?
Was genau ändert sich jetzt?
Rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben schon seit Januar eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen, was man für sich auch ablehnen kann. Der Einsatz in Gesundheitseinrichtungen wurde zuerst in drei Regionen getestet und dann vom Frühjahr an bundesweit ausgedehnt. Bisher konnten Ärztinnen und Ärzte die ePAs auf freiwilliger Basis benutzen und Daten für ihre Patienten einstellen. Zum 1. Oktober greift für sie nun eine Pflicht.
Machen alle mit?
Kurz vor dem Stichtag zog die Nutzung bereits an. Knapp 61.600 der 98.500 Arztpraxen in ganz Deutschland nehmen nach Angaben der mehrheitlich bundeseigenen Digitalagentur Gematik inzwischen teil. Schon dabei waren Ende vergangener Woche auch 20.900 Zahnarztpraxen, 10.700 Apotheken und 777 Kliniken. Insgesamt wurden seit Jahresbeginn rund 22 Millionen Dokumente in ePAs geladen. Bei den Kliniken ist nach Branchenangaben jedoch damit zu rechnen, dass ein Großteil sie wohl erst 2026 krankenhausweit einsetzen kann.
Ist die Technik bereit?
Praxen und andere Einrichtungen brauchen ein ePA-Softwaremodul in ihren Verwaltungssystemen, um mit der E-Akte arbeiten zu können. Nach jüngstem Stand sind jetzt laut Gematik mehr als 93 Prozent der Praxen, Zahnarztpraxen und Apotheken technisch ausgestattet und damit pünktlich startklar. Die große Mehrheit der Softwarehersteller habe geliefert, weitere Updates sollen nun zum Quartalswechsel folgen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) protestierte schon dagegen, dass den Praxen Vergütungskürzungen drohen.
Warum kommt eine ePA-Pflicht für Ärzte?
Für die Patienten greift damit ein Anspruch, ihre E-Akte füllen zu lassen. Und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rief alle auf: «Nutzen Sie die ePA. Wir sollten sie jetzt schnell zu unserem persönlichen Gesundheitshelfer werden lassen.» So ließen sich Doppeluntersuchungen und Medikamenten-Wechselwirkungen vermeiden. Dabei lautet das große Ziel, Informationen zu bündeln und abrufbar zu machen, um bessere Behandlungen zu ermöglichen. Bisher kommen viele mit Zetteln in die Praxis oder haben gar keine Unterlagen.
Was kann man mit seiner ePA machen?
Patientinnen und Patienten können in ihre ePA schauen, müssen es aber nicht. Nur wenn man es macht, kann man aber auch online festlegen, welche Ärzte welche Daten sehen können und was besser nicht. Einloggen kann man sich über eine App der Kasse auf dem Smartphone. Fürs erste Verwenden muss man sich einmal identifizieren und freischalten lassen. Bisher machten das nur recht wenige: Bei der Techniker Krankenkasse, den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und der Barmer mit 45 Millionen angelegten ePAs sind es 1,37 Millionen.
Wie funktioniert es mit der ePA in den Praxen?
Wenn man die Versichertenkarte am Anmeldetresen der Praxis einsteckt, bekommen Ärzte ein Zugriffsrecht zum Lesen und Befüllen der ePA für standardmäßig 90 Tage. Die Spanne kann man per App verkürzen und verlängern. Wer die Smartphone-Anwendung nicht selbst bedienen will, kann etwa Angehörige damit betrauen. Auch Kinder bekommen eine ePA, wenn die Eltern nicht widersprechen, ab 15 können sie selbst entscheiden. Zum Schutz von Kindern können bestimmte sensible Angaben nicht eingetragen werden.