Wie Jung und Alt von den Rentenplänen betroffen sind
Autor: Basil Wegener und Verena Schmitt-Roschmann, dpa
, Montag, 22. Juni 2026
Die geplante Rentenreform soll jede und jeden betreffen - egal wie alt. Auf fast 80 Seiten hat die Rentenkommission Vorschläge aufgelistet, die es in sich haben. Was kommt auf die Generationen zu?
Rentner und Beschäftigte, Jung und Alt - die von der Rentenkommission empfohlene Runderneuerung des Rentensystems beträfe fast jeden im Land. Nach der Übergabe des Konzepts am Dienstag ist die Koalition am Zug. Schwarz-Rot will den Vorschlag nach ersten Äußerungen etwa von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) umsetzen, auch wenn es bereits viel Kritik daran gibt. Eine vorläufige Fassung des 76-Seiten-Berichts zeigt die konkrete Bedeutung für die einzelnen Generationen:
Warum berührt die Reform fast alle?
2040 stehen einer Person im Rentenalter laut Kommission - nach dem, was heute absehbar ist - nur noch zwei Beschäftigte gegenüber. Immer mehr Babyboomer gehen in Rente, die Zahl der Einzahlenden in die Rentenkasse wächst nicht mit. Trotzdem sollen die Beschäftigten im Alter auf 70 Prozent ihres vorigen Nettoeinkommens kommen, wenn man gesetzliche, betriebliche und private Altersbezüge zusammen betrachtet. «Nachhaltige Reformen verlangen allen Beteiligten Zugeständnisse ab», schreibt die Kommission.
Welche Folgen hat das Konzept für Rentnerinnen und Rentner?
Was schon beschlossen ist, soll weiter gelten: Bis 2031 gilt ein Rentenniveau von 48 Prozent. Kurz gesagt heißt das, die Renten steigen bei der jährlichen Anpassung weiter mit den Einkommen mit. Ab 2032 soll es aber bei der jährlichen Berechnung wieder eine Dämpfung geben - das heißt, die Renten steigen dann weniger stark als die Löhne. Dazu soll der «Nachhaltigkeitsfaktor» wieder eingesetzt und sogar etwas erhöht werden. Die Rentnerinnen und Rentner sollen so einen Teil der demografisch bedingten Mehrkosten übernehmen. Kürzungen müssen sie aber nicht fürchten.
Wie sind Menschen kurz vor der Rente betroffen?
Wer heute Ende 50 oder Anfang 60 ist, muss einiges beachten. Da ist zum einen die geplante Kapitalsäule. Die Pflichtbeiträge zur Rente sollen schrittweise um bis zu zwei Prozent vom Einkommen steigen, zu gleichen Teilen getragen von Arbeitgebern und Beschäftigten. Davon soll Kapital aufgebaut werden, in individuellen Versichertenkonten. Ein Staatsfonds oder die Bundesbank sollen das Geld zu Kosten von 0,1 Prozent pro Jahr anlegen. Ab 2040 soll durch die erwirtschafteten Erträge das Rentenniveau steigen.
Das nützt jenen wenig, die schon recht kurz vor der Rente stehen. Deshalb soll es einen «Übergangsfaktor» geben, finanziert aus Steuermitteln vom Bund. Von 2032 an bis Mitte der 40er Jahre sollen das für Neurentner zumindest das bisherige Rentenniveau sichern.
Weitere Vorschläge berühren jene, die vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand wollen. Die Rente für besonders langjährig Versicherte - früher Rente mit 63, heute faktisch mit 64,5 Jahren - soll abgeschafft werden. «Aber es soll Vertrauensschutz gelten und Übergangsfristen.»
Die Kommission empfiehlt für Menschen in rentennahen Jahrgängen, die laut Gesundheitsprüfung nicht mehr in ihrem Job arbeiten können, einen «vereinfachten Zugang zu einer Rente». Für Menschen mit Erwerbsminderung soll eine abschlagsfreie Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich sein.