Was sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ändert
Autor: Kilian Genius, dpa
, Freitag, 17. November 2023
Der Fachkräftemangel ist riesig, der Arbeitsmarkt angespannt. Das soll sich nun mit einem neuen Gesetz ändern. Verbände sehen das kritisch.
Fachkräfte werden in Deutschland dringend gebraucht. Die Lücke auf dem Arbeitsmarkt muss auch durch Zuwanderung geschlossen werden, da sind sich Politik, Wirtschaft und Fachleute einig. Helfen soll das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das ab diesem Samstag schrittweise in Kraft tritt.
«Wir schaffen ein modernes Einwanderungsgesetz auf der Höhe der Zeit und stehen damit im weltweiten Vergleich ganz vorne», sagte die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Reem Alabali-Radovan (SPD), der Deutschen Presse-Agentur. Das Gesetz sei überfällig gewesen, mutige Reformen seien zu lange versäumt worden. «Jetzt ist es 5 vor 12.»
Gab es so etwas nicht schon?
Ja, seit März 2020 hat Deutschland ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Das Gesetz war von der schwarz-roten Koalition beschlossen worden, um den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern. Jetzt wurde es reformiert, weil immer noch vielerorts Personal fehlt, vor allem Fachkräfte.
Dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 nicht die gewünschte Wirkung entfaltet hat, lag auch an der Corona-Pandemie, sagte Pau Palop-García vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). Außerdem sei der bürokratische Aufwand für Ausländer, die als Erwerbsmigranten nach Deutschland kommen wollen, immer noch hoch.
Was ändert sich nun?
Neu ist die Einführung einer sogenannten Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems. Zu den Auswahlkriterien für arbeitswillige Einwanderer, die diesen Weg wählen, gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Ausländische Fachkräfte müssen künftig ein Mindestgehalt von rund 43 800 Euro erreichen, statt wie zuletzt 58 400 Euro brutto jährlich.
Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind und eine Qualifikation sowie ein Jobangebot haben, sollen - wenn sie ihren Asylantrag zurücknehmen - eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können. Bislang musste man dafür erst ausreisen und sich dann vom Ausland aus um ein Arbeitsvisum bemühen.
Wer als hochqualifizierte Fachkraft aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland kommt, soll künftig nicht nur den Ehepartner und die Kinder mitbringen dürfen, sondern auch Eltern und Schwiegereltern. Voraussetzung für den Familiennachzug ist aber, dass der Lebensunterhalt für die Angehörigen gesichert ist. Sozialleistungen beantragen können die Eltern nicht.