Was sich im Februar ändert
Autor: dpa
, Sonntag, 28. Januar 2024
Im Februar gibt es nicht nur einen Tag extra, sondern es treten auch einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Kraft. Günstiger wird es unter Umständen in der Apotheke.
An der Fleischtheke gibt es künftig mehr Transparenz über die Herkunft und auf Amazon Prime Nutzerinnen und Nutzer kommt beim Streaming Werbung zu - wenn sie nicht draufzahlen wollen. Ein Überblick darüber, was sich im Februar ändert.
Zuzahlungen in der Apotheke
Rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke sind in der Regel mit mindestens fünf Euro zuzahlungspflichtig. Bislang galt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht vorrätig war und sie stattdessen mehrere Packungen kauften, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten mussten. Das wird nun günstiger: Die Zuzahlung ist ab 1. Februar nur noch einmal fällig, egal ob man zum Beispiel 100 Tabletten in einer Packung oder in zwei 50er-Packungen kauft.
Förderung klimafreundlicher Heizungen
Die Förderung klimafreundlicher Heizungen durch den Bund nimmt Fahrt auf: Voraussichtlich ab 1. Februar können sich Antragsteller bei der Förderbank KfW registrieren. Ab 27. Februar sind dann Anträge auf den Förderzuschuss möglich.
Herkunftskennzeichnung an Fleischtheke
Wer Fleisch an der Theke kauft, bekommt vom 1. Februar an mehr Transparenz: Die Herkunftskennzeichnung wird auf Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel ausgedehnt. Bei verpackter Ware gilt das schon, ebenso bei Rindfleisch von der Theke.
Werbung auf Amazon Prime
Kunden des kostenpflichtigen Angebotes Amazon Prime müssen sich ab dem 5. Februar auf Werbung gefasst machen, wenn sie Filme oder Serien per Streaming schauen. Wer das nicht will, muss monatlich 2,99 Euro zusätzlich zu seinen Prime-Gebühren zahlen.
Digitalregeln auch für kleine Firmen
Die europäischen Regeln (Digital Services Act - DSA) für Angebote im Netz gelten vom 17. Februar an auch für kleinere Betreiber. Der DSA verpflichtet sie, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Für die Überwachung von Onlineriesen wie Google ist bereits die EU-Kommission zuständig. Für kleinere Anbieter ist das in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Einspeisevergütung bei Solaranlagen
Eine kleine Änderung kommt auf Besitzer jener Solaranlagen zu, die ab dem 1. Februar in Betrieb genommen werden. Laut Verbraucherzentrale sinkt die Einspeisevergütung dann um etwa ein Prozent - Besitzer bekommen also etwas weniger Geld, wenn sie Strom ins Netz abgeben.