Was sehen die Pläne von Dobrindt zur Drohnenbekämpfung vor?
Autor: Anne-Beatrice Clasmann, dpa
, Mittwoch, 19. November 2025
Erkannt ist das Problem schon länger. Jetzt soll es gelöst werden - mit Hilfe der Bundeswehr. Es geht um Drohnen, die den Luftverkehr behindern, über Kasernen surren oder Menschen gefährden können.
Fast täglich fallen den Sicherheitsbehörden Drohnen auf, die ohne Erlaubnis unterwegs sind. Das soll aufhören - auch weil die Bundesregierung davon ausgeht, dass zumindest ein Teil dieser unbemannten Luftfahrzeuge von staatlichen Akteuren zu Spionage- und Sabotagezwecken eingesetzt wird. Im Fokus steht hier insbesondere Russland.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat jetzt einen Entwurf für ein Luftsicherheitsgesetz vorgelegt, der in solchen Fällen den Einsatz der Bundeswehr ermöglichen soll. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was ändert sich?
Wer als Privatbesitzer eine Drohne aus dem Baumarkt aufsteigen lässt, hat nichts zu befürchten. Vorausgesetzt er hat das Gerät registriert und hält sich an die bekannten Abstandsregeln - etwa im Umkreis von Flughäfen.
Neue Befugnisse gibt es dagegen für den Einsatz von Gerät und Personal der Bundeswehr zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge. Nach den Plänen aus dem Bundesinnenministerium sollen die Streitkräfte hierbei künftig Amtshilfe für die Länder leisten. Als Unterstützung kommen «Maßnahmen der ergänzenden Luftraumüberwachung» in Betracht sowie die Bereitstellung von Geräten zur Detektion und Abwehr von Drohnen bis hin zum Waffeneinsatz.
Was gilt für den Einsatz von Waffen?
Der soll erlaubt sein, allerdings nur in bestimmten Ausnahmefällen. Die Bundeswehr soll - auch hier wieder nur zur Unterstützung der Länder - zur Drohnenabwehr auch Waffen oder andere Geräte einsetzen können, um die Drohne zu stoppen, etwa sogenannte Jammer. Das sind Geräte, die den Kontakt zwischen der Drohne und ihrer Fernsteuerung unterbrechen.
Zu solchen Maßnahmen soll aber nur gegriffen werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten zur Abwehr der Gefahr gibt und wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass Menschenleben in Gefahr sind oder eine wichtige Anlage zerstört werden soll.
Darf die Bundeswehr im Inland überhaupt eingreifen?
Tatsächlich sieht das Grundgesetz dies in Friedenszeiten nur in klar geregelten Ausnahmefällen vor - etwa als Amtshilfe bei Katastrophen, Pandemien oder zur Unterstützung der Polizei. Umfassendere Befugnisse für die Bundeswehr im Inland sind für den Verteidigungsfall vorgesehen.