Was Ermittler künftig im Netz dürfen sollen
Autor: Anne-Béatrice Clasmann und Martina Herzog, dpa
, Donnerstag, 12. März 2026
Das BKA und die Bundespolizei sollen künftig biometrische Daten aus dem Internet für Ermittlungen nutzen dürfen. Was das geplante Reformpaket vorsieht – und wo Grenzen gezogen werden sollen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum erhalten. Das geht aus Entwürfen für ein Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Länder und Verbände werden in den nächsten Wochen Gelegenheit haben, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum kommt diese Reform jetzt?
Bei der Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus haben die deutschen Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren oft entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland erhalten. Das ist aus Sicht von Fachleuten eine unbefriedigende Situation. Zudem entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz zunehmend weiter. Hinzu kommt die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.
Worauf haben sich die Koalitionäre verständigt?
Im Koalitionsvertrag heißt es «Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.»
Auch weitere Details sind dort schon ausbuchstabiert. So sollen die Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auswerten dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten im Nachhinein Täter mit Hilfe biometrischer Daten identifizieren dürfen.
«Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wie eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten», heißt es dort auch. Und: «Das Bundeskriminalamt soll eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten.»
Warum ist das Justizministerium mit im Boot?
Weil die angestrebten Reformen durch Änderungen in der Strafprozessordnung flankiert werden müssen. Denn bisher gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten.
Voraussetzung dafür soll der Verdacht sein, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer Straftat von erheblicher Bedeutung ist und die Erforschung des Sachverhalts, die Identitätsfeststellung oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes auf andere Weise «wesentlich erschwert oder aussichtslos» wäre. Nach dem Datenvergleich müssen die dafür erhobenen Daten sofort gelöscht werden, wenn sie keinen konkreten Ermittlungsansatz für das Verfahren aufweisen.